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Prozess: Ankläger fordert Haftstrafe wegen Mordversuchs

Im Prozess um den mutmaßlichen Mordversuch an seinem Nebenbuhler hat die Staatsanwaltschaft für einen 29 Jahre alten Zeitsoldaten neun Jahre Haft beantragt. Sie unterstellt ihm "absoluten Vernichtungswillen".

Berlin - Der Angeklagte soll im Februar 2001 dem damaligen Freund seiner Geliebten auf dem Parkplatz eines Hinterhofes in Neukölln aufgelauert und durch zwei Kopfschüsse aus einem scharf gemachten Schreckschussrevolver zu töten versucht haben. Das damals 33 Jahre alte Opfer überlebte den Anschlag, ist aber seither auf dem linken Auge blind.

Dem Staatsanwalt zufolge handelte der Angeklagte mit "absolutem Vernichtungswillen", weil das Opfer einer gemeinsamen Lebensplanung mit seiner Geliebten im Wege stand. Dem Angeklagten sei es darauf angekommen, den "körperlich überlegenen Gegner ohne eigenes Risiko zu töten", weil er mit dessen Rache habe rechnen müssen. Dafür würden nach Meinung des Anklägers auch die beiden "aufgesetzten" Schüsse sprechen.

Verteidigung will Bewährungsstrafe

Die Verteidigung plädierte dagegen auf eine Bewährungsstrafe wegen fahrlässiger Körperverletzung - und sprach von einem Unfall. Dem Anwalt zufolge hatten sich die Schüsse bei einem Gerangel mit dem als gewalttätig beschriebenen Rivalen gelöst. Sein Mandant sei nicht der enttäuschte Liebhaber gewesen. Er habe dem Nebenbuhler mit der Waffe nur Angst einjagen wollen.

Der Angeklagte, der damals flüchten konnte, hatte am Tatort einen Plateau-Schuh verloren, der mittels DNA-Analyse Anfang 2006 dem Angeklagten zugeordnet werden konnte. Der Zeitsoldat, der unterdessen nach Bayern umgezogen war, wurde im Mai 2006 verhaftet. Das Urteil wird am Mittwoch verkündet. (tso/ddp)

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