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Vor Gericht (Symbolbild).

© dpa

Prozess in Berlin-Tiergarten: Polizeibekannter Hütchenspieler zu Geldstrafe verurteilt

Hütchenspieler finden immer wieder Opfer, obwohl ihre Masche längst bekannt ist. Ein falscher Spieler stand am Freitag vor dem Amtsgericht Tiergarten.

Eigentlich ist die Masche ein alter Hut: Das Hütchenspiel auf der Straße hat nichts mit einem ehrlichen Geschicklichkeitsspiel zu tun. Dennoch finden falsche Spieler wie Elham S. immer wieder Opfer. Weil der 47-Jährige zwei Berlin-Besucher betrogen und einen weiteren Touristen bestohlen haben soll, stand er am Freitag vor dem Amtsgericht Tiergarten.

Ein vierfacher Vater, der freundlich blickte, aber nicht viel reden wollte. Sein Verteidiger hatte nach einem Vorgespräch mit Richter und Staatsanwältin ein Geständnis vorbereitet. Er gestehe die Taten, allerdings habe nicht die Absicht bestanden, sich eine „dauerhafte Einnahmequelle“ zu verschaffen. Keine Angaben zu Komplizen, keine Details zu seinen gemeinen Tricks.

In einer kriminellen „Spielergruppe“ von etwa zehn Gaunern soll S. agiert haben. Anfang April 2017 hatte er laut Anklage auf der Schlossbrücke in Mitte einem Ingenieur (37) aus der Türkei insgesamt 800 Euro abgeknöpft. Zwei Monate später habe er einen Touristen um 50 Euro gebracht. Und im Februar 2017 hatte er einem Studenten auf Reisen, der gerade überlegte, ob er mal mitspielen sollte, die Brieftasche mit 140 Euro aus der Hose gezogen.

Ein schnelles Spiel

Ein schnelles Spiel, das leicht und verfolgbar scheint. Drei Schachteln und eine kleine Kugel. Der Spielmacher lässt sie auf einer kleinen roten Decke wandern. Die Murmel blitzt unter den Streichholzschachteln immer wieder hervor. „Neun von zehn Geschädigten sind sich absolut sicher, dass sie wissen, wo die Kugel am Ende liegen müsste“, sagte ein Polizist als Zeuge.

Den Betrug zu beobachten, sei den Einsatzkräften kaum möglich, erklärte der Beamte weiter. „Wir können schlecht sehen, was auf dem Spieltisch geschieht.“ Weil die Gruppe „Aufpasser“ einsetzt, weil die Täter einen Kreis bilden, wenn ein falsches Spiel läuft.

Und so ist Elham S. für die Polizei zwar seit 2013 ein bekannter Spieler, doch bislang gab es in Deutschland keine Verurteilung. Das Hütchenspiel allein stellt laut Straßengesetz zunächst nur eine Ordnungswidrigkeit dar, für die es ein Bußgeld gibt. Kann allerdings Betrug festgestellt werden, handelt es sich um eine Straftat.

Dem Mazedonier, der als angeblicher Tourist bei einem anderen Hütchenspieler wohnen soll, wurde das Geständnis strafmildernd angerechnet. Wegen Betrugs, Diebstahls und Verstoßes gegen das Aufenthaltsrecht erhielt er eine Strafe von 1650 Euro (110 Tagessätze zu je 15 Euro).

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