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Das Kammergericht am Kleistpark in Berlin

© Mike Wolff

Prozess am Kammergericht: Zwei Iraker wegen Terrorverdachts in Berlin vor Gericht

Auf Amris Spuren: Ursprünglich waren sie wegen Drogenhandels angeklagt. Nun stehen zwei Iraker vor Gericht, weil sie sich an IS-Taten beteiligt haben sollen.

Von Frank Jansen

Die Geschichte klingt wild und wirr: An diesem Donnerstag beginnt im alten Justizpalast in Moabit der Prozess gegen zwei Iraker, Vater Raad A. (43) und seinen Sohn Abbas R. (vermutlich 19, er nennt als Geburtsdatum 2004). Die beiden sollen sich an Kriegsverbrechen der Terrormiliz „Islamischer Staat“ beteiligt haben. Der Vater soll auch versucht haben, einen Mann zu einem Selbstmordanschlag in der Berliner U-Bahn anzustiften. In einem vorangegangenen Verfahren ging es bei Vater und Sohn um den Vorwurf des Drogenhandels. Wandeln da zwei Islamisten auf den Spuren des Berlin-Attentäters Anis Amri, der als terroristischer Gefährder und Dealer auffiel?

In dem zähen Drogenprozess sprach die 18. Kammer des Landgerichts Raad A. und Abbas R. im Mai 2018 schließlich frei, ein Mitangeklagter wurde verurteilt. Zeugen machten widersprüchliche Aussagen. Kein gutes Omen für den nun am Kammergericht startenden Terrorprozess. Mindestens ein Zeuge aus dem Drogenfall wird auch diesmal dabei sein. Es fällt zudem auf, dass die Bundesanwaltschaft in ihrer Anklage nur von „hinreichendem“ Tatverdacht gegen A. und R. spricht, nicht von „dringendem“, wie sonst in Terrorverfahren üblich.

Beteiligung an einer Hinrichtung des IS

Die Bundesanwaltschaft wirft Vater und Sohn vor, sich 2014 in der irakischen Großstadt Mossul dem IS angeschlossen zu haben. Die Terrormiliz hatte die Metropole im Juni 2014 überrannt, ein Teil der Bevölkerung kollaborierte dann mit den Dschihadisten. Vater Raad soll für den IS Gelder eingetrieben, Sohn Abbas bewaffnet durch die Straßen Mossuls patrouilliert und bei dem Abtransport von zwei ermordeten schiitischen Frauen geholfen haben. Und beiden Angeklagten hält die Bundesanwaltschaft vor, sie hätten sich an der Hinrichtung eines „hochrangigen irakischen Staatsbediensteten“ beteiligt. Mutmaßlich war das ein Offizier der irakischen Armee oder Polizei.

Raad A. soll im Oktober 2014 mit IS- Kämpfern den Gefangenen zum Richtplatz geführt haben. Bevor das Opfer erschossen wurde, soll es von Abbas R. beschimpft und bespuckt worden sein. Seine Tiraden sollen auf einem Video des IS zu sehen sein. Die Bundesanwaltschaft sagt, die Beteiligung von Raad A. und Abbas R. an der Hinrichtung sei ein Kriegsverbrechen. Raad A. bestreitet den Vorwurf, er will bei der Tötung des Gefangenen nicht dabei gewesen sein. Der Sohn hingegen schon. Abbas behauptet, der IS habe ihn gezwungen, das Opfer zu beschimpfen und zu bespucken.

Die Bundesanwaltschaft stützt sich auf die Angaben von Flüchtlingen aus dem Irak, die Raad A. und Abbas R. belastet haben. Vater und Sohn kamen mit weiteren Familienmitgliedern ebenfalls als Flüchtlinge nach Deutschland, das war im Juli 2015. Raad A. soll dann einem irakischen Flüchtling angeboten haben, seine Familie bekomme im Irak 50.000 Euro, wenn er einen Selbstmordanschlag in der Berliner U-Bahn verübe. Doch der Versuch scheiterte. Sicherheitskreise sagen, es gebe keine Hinweise, dass bereits ein U-Bahnhof ausgespäht worden sei.

Es gab Komplikationen

Im Mai 2017 nahm die Berliner Polizei Raad A. und Abbas R. sowie einen weiteren Iraker fest, allerdings nur wegen der Drogengeschichte, nicht wegen Terrorverdachts. Die Generalstaatsanwaltschaft hielt Vater und Sohn vor, als Mitglieder einer Bande mit Kokain, Ecstasy-Tabletten, Marihuana und Haschisch gehandelt zu haben. Im September 2017 ging bei der Jugendkammer des Landgerichts die Anklage ein. Doch dann gab es im Drogenfall Komplikationen.

Das Kammergericht hob im Dezember 2017 den Haftbefehl gegen Raad A., Abbas R. und den dritten Mann auf. Aus Sicht des 4. Strafsenats hätte die Untersuchungshaft bis zur erwarteten Urteilsverkündung des Landgerichts zu lange gedauert. Die Sicherheitsbehörden waren konsterniert. Der dritte Mann kam frei, obwohl er wie Raad A. als islamistischer Gefährder gilt.

Raad A. musste indes wie sein Sohn in U-Haft bleiben, weil die Bundesanwaltschaft im September 2017 beim Bundesgerichtshof einen Haftbefehl wegen des Terrorverdachts erwirkt hatte. Auch der im Mai 2018 erfolgte Freispruch in dem Drogenverfahren brachte Vater und Sohn nicht die Freiheit. Die Untersuchungshaft dauert an. Im Terrorverfahren sieht das Kammergericht offenbar nicht die Gefahr, Raad A. und Abbas R. könnten zu lange ohne Urteil hinter Gittern sitzen. Für den Prozess sind 21 Verhandlungstage angesetzt.

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