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Prozess um Mordkomplott: Russin freigesprochen - keine Beweise

Im Prozess um das Mordkomplott gegen einen Russen hat das Landgericht Berlin eine Reiseverkehrskauffrau vom Vorwurf des gemeinschaftlichen Mordes und Versicherungsbetrugs freigesprochen. Die Tat ist nicht erwiesen.

Berlin - Die in Moskau geborene 31-jährige Deutsche war angeklagt, im Jahr 2000 zwei russische Auftragskiller mit der Ermordung eines 56-jährigen Russen beauftragt zu haben, um die zuvor abgeschlossene Lebensversicherungsprämie von umgerechnet 500.000 Euro zu kassieren. Das Gericht sprach die Frau aus Mangel an Beweisen frei. Bestraft wurde sie lediglich für die Anstiftung ihrer Mutter zu einer Falschaussage in einem Zivilstreit um die Auszahlung des Geldes. Die 61-Jährige hatte wiederholt behauptet, ihre Tochter habe ein "Liebesverhältnis" zu dem Mann gehabt. Deshalb wurden gegen Mutter und Tochter Bewährungsstrafen von elf und 18 Monaten verhängt.

Mit dem Versprechen finanzieller Vorteile soll der 56-Jährige zu einem so genannten Partnerschaftsvertrag mit der seit 1991 in Deutschland lebenden Angeklagten überredet worden sein. Laut Anklage wurde das Opfer im Oktober 2000 in Moskau mit einem Armeelastwagen bei einem offenbar provozierten Autounfall getötet. Bereits am Tag nach dem Unfall hatte die Frau bei der Versicherung ihren Anspruch geltend gemacht und diesen später in zahlreichen Zivilprozessen eingeklagt. Eine Auszahlung war wegen der "äußerst zweifelhaften Gesamtumstände" abgelehnt worden.

Dem Gericht zufolge war nicht zu klären, ob es sich um einen gezielt verursachten Unfall gehandelt habe. Auch habe im Prozess keine Verbindung der Angeklagten zu den mutmaßliche Auftragskillern in Moskau ermittelt werden können. Nach Ansicht des Staatsanwalts steht nach dem Freispruch einer Auszahlung der Versicherungsprämie "nichts mehr im Wege". (tso/ddp)

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