zum Hauptinhalt
Stein des Anstoßes: Harald Ehlert, der Gesellschafter der Treberhilfe im Büro in der Yorckstraße.

© Thilo Rückeis

Prüfbericht: Senat kündigt der Treberhilfe alle Verträge fristlos

Der Prüfungsbericht der "Kommission 75" liegt vor, nun zieht Berlin die Konsequenzen: Die Treberhilfe soll kein Geld mehr erhalten. Der Sozialträger will die Entscheidung vor Gericht anfechten.

Für die Treberhilfe und ihren umstrittenen Gesellschafter Harald Ehlert wird es eng. Der Senat hat alle „Vereinbarungen“ über die Betreuung von Obdachlosen und Hilfebedürftigen mit der Sozialeinrichtung fristlos gekündigt. Entsprechende Briefe gingen in den Bezirken ein, die die „Entgelte“ für die soziale Arbeit auszahlen. Damit droht der Treberhilfe der größte Teil des Umsatzes wegzubrechen, denn die Unterbringung von Obdachlosen in Wohnungen sowie deren Betreuung durch die Sozialarbeiter der Gesellschaft wird ganz überwiegend mit öffentlichen Mitteln des Landes finanziert. Diese beliefen sich bei der Treberhilfe auf bis zu 5,4 Millionen Euro jährlich.

Die Senatsverwaltung für Soziales bestätigte auf Anfrage, dass die „Kündigung wegen grober Pflichtverletzungen“ erfolgt sei. Der Senat zieht damit die Konsequenzen aus den Prüfungen der Treberhilfe durch ein Gremium der sogenannten „Kommission 75“. Diese ist zur Hälfte mit Mitgliedern von sozialen Trägern besetzt und zur anderen Hälfte mit Senatsvertretern. Die Prüfung war eingeleitet worden, nachdem scharfe Kritik an den Bezügen des Gesellschafters und früheren Geschäftsführers der Treberhilfe, Harald Ehlert, laut geworden war. Neben einem hohen Gehalt verfügte er über zwei luxuriöse Dienstwagen, einen Fahrer und wohnte für eine günstige Miete in einer von der Treberhilfe aufwendig sanierten Villa mit Bootshaus am Schwielowsee.

„Wir werden keine neuen Anträge der Treberhilfe mehr annehmen und die bestehenden Betreuungsfälle innerhalb der nächsten Monate auslaufen lassen“, sagte Sybill Klotz, Bezirksstadträtin für Soziales in Tempelhof-Schöneberg. Der Bezirk beginne nun mit dem „geordneten Rückzug“, der aber auf keinen Fall „auf Kosten der Klienten“ erfolgen werde, wie die betreuten Obdachlosen von den Einrichtungen genannt werden. Die Sozialstadträtin machte weiter deutlich, dass mit der Entscheidung des Senats „die Rechtsgrundlage“ für die Zusammenarbeit entfallen sei. Deshalb werde der Bezirk für die Betreuung und Unterstützung von Obdachlosen nach Alternativen zur Treberhilfe suchen, an denen es indes nicht mangele.

Die Sprecherin der „Liga der freien Wohlfahrtverbände“, Elfi Witten, bestätigte, dass ein Prüfbericht der Kommission 75 vorliege. Zu den Ergebnissen dürfe sie nichts sagen, es habe aber „noch nie die Kündigung einer Vergütungsvereinbarung zwischen dem Land Berlin und einem sozialen Träger gegeben“. Neue Betreuungsverhältnisse zwischen Obdachlosen und der Treberhilfe durch die Bezirke würden nun wohl nicht mehr genehmigt.

Treberhilfe-Geschäftsführer Gideon Joffe sagte: „Wir werden heute noch versuchen, eine einstweilige Anordnung gegen die Kündigung zu erwirken“. Er gehe davon aus, dass die Gerichte „die Rechtstaatlichkeit wieder herstellen“. Es gehe um 1000 Betreuungsverhältnisse mit Hilfebedürftigen und mehr als 200 Arbeitsplätze. Es sei fahrlässig, hilfebedürftige Klienten zu verunsichern sowie die für ihre Arbeit viel gelobten Treberhelfer.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false