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Berlin: Rassismus: Schülerin zeigt Lehrer an Pädagoge ist wegen ähnlicher Vorfälle bekannt

Der Lehrer war einst Stadtgespräch, jetzt gibt es gegen ihn erneut Vorwürfe wegen einer rassistischen Beleidigung: Karl-Heinz Sch. soll sich am Montag während des Unterrichts an der 7.

Der Lehrer war einst Stadtgespräch, jetzt gibt es gegen ihn erneut Vorwürfe wegen einer rassistischen Beleidigung: Karl-Heinz Sch. soll sich am Montag während des Unterrichts an der 7. Integrierten Sekundarschule in Steglitz diskriminierend über Menschen mit dunkler Hautfarbe geäußert haben. Eine 16-jährige dunkelhäutige Schülerin hat ihn deshalb im Beisein ihrer Mutter angezeigt. Der Polizeiliche Staatsschutz ermittelt. „Nach ersten Erkenntnissen kommen weitere gleichgelagerte Vorfälle in Betracht“, die sich in dieser Woche zwischen dem Lehrer und Schülern zugetragen haben sollen.

Karl-Heinz Sch. wird nicht das erste Mal rassistischer Äußerungen bezichtigt. Die Bildungsverwaltung hat ihm bereits in einem langjährigen Disziplinarverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin (OVG) vorgeworfen, im Unterricht NS-Verbrechen verharmlost zu haben.

Gemäß der jetzigen Anzeige hatte die Zehntklässlerin den Lehrer etwas gefragt. Darauf habe der 63-Jährige Worte gebraucht, die sie für sich und andere dunkelhäutige Menschen als beleidigend empfand. Als sich das Mädchen dies verbat, habe er ein Schimpfwort groß an die Tafel geschrieben und später auf dem Flur wiederholt. Dem Vernehmen nach soll unter anderem das Wort „Nigger“ gefallen sein. Es wurden etliche Schüler befragt, zu ihren Aussagen äußern sich Polizei und Bildungsverwaltung bisher nicht. Der Beschuldigte war für den Tagesspiegel nicht erreichbar, bestreitet aber Medienberichten zufolge die Vorwürfe.

Karl-Heinz Sch. war bis 2000 am Gymnasium Steglitz an der Heesestraße tätig. Dort warfen ihm Schüler und Eltern in den 90er Jahren wiederholt rechtsextreme und rassistische Äußerungen vor. So soll er 1994 im Geschichtsunterricht gesagt haben, Auschwitz sei eher ein Arbeitslager gewesen. Die Bildungsverwaltung suspendierte den Pädagogen Ende 2000 vom Dienst und versuchte, ihn über ein Disziplinarverfahren endgültig loszuwerden. Ein schwieriger Rechtsstreit begann, der erst 2007 mit einer teilweisen Niederlage des Senats endete. Unterdessen saß Sch. bei vollen Bezügen zu Hause.

Das OVG lehnte seine Entfernung aus dem Dienst ab, weil der Vorwurf – die Relativierung von Auschwitz – verjährt sei und er sich nicht der Volksverhetzung schuldig gemacht habe. Die Richter sahen es jedoch als erwiesen an, dass er „den gesetzlichen Bildungsauftrag verletzt hat“. Zur Strafe wurden seine Bezüge für ein Jahr um zehn Prozent gekürzt. Nach dem Urteil war er einige Jahre am Zehlendorfer Schadow-Gymnasium eingesetzt. Danach kam er zur 7. Sekundarschule an der Lauenburger Straße. CS

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