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Berlin: Raucher müssen älter aussehen Rechtsstreit um Zigarettenwerbung

Im Rechtsstreit um angeblich jugendgefährdende ZigarettenWerbung für die Marke „Camel“ hat das Landgericht Köln den Kontrahenten einen Vergleich vorgeschlagen. Demnach riet der Richter dem Tabakkonzern „JT International“, zwei umstrittene Motive aus der aktuellen Serie nicht mehr zu verwenden.

Im Rechtsstreit um angeblich jugendgefährdende ZigarettenWerbung für die Marke „Camel“ hat das Landgericht Köln den Kontrahenten einen Vergleich vorgeschlagen. Demnach riet der Richter dem Tabakkonzern „JT International“, zwei umstrittene Motive aus der aktuellen Serie nicht mehr zu verwenden. Der Bundesverband Verbraucherzentralen in Berlin und der Zigarettenhersteller haben jetzt bis zum 5. Dezember Zeit zum Beraten. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hatte den Konzern verklagt, weil die Models auf den Plakaten jünger wirken als 30 Jahre. Dies widerspreche der Selbstverpflichtungserklärung der Zigarettenindustrie und halte junge Konsumenten zu gesundheitsschädigendem Verhalten an. Eine Umfrage unter Jugendlichen hatte nach Auskunft des „Forums Rauchfrei“ ergeben, dass die Befragten die Personen auf den Plakaten für wesentlich jünger hielten als 30. kög

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