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Berlin: "Rechter" Lehrer wehrt sich: Steglitzer Gymnasiallehrer will vor Gericht seine Unschuld beweisen

Der wegen angeblicher Verharmlosung des NS-Regimes in die Schlagzeilen geratene Steglitzer Gymnasiallehrer Karl-Heinz S. setzt jetzt auf ein Gerichtsverfahren, um seine Unschuld zu beweisen.

Der wegen angeblicher Verharmlosung des NS-Regimes in die Schlagzeilen geratene Steglitzer Gymnasiallehrer Karl-Heinz S. setzt jetzt auf ein Gerichtsverfahren, um seine Unschuld zu beweisen. Vom Landesschulamt verspreche er sich bei der Aufklärung des Falls "nichts mehr", so sein Anwalt Torsten Hippe. Das Verfahren sei "politisch und unfair" gewesen. Gegen zwei Mitarbeiter des Landesschulamtes erstattete Hippe Anzeige, weil sie vertrauliche Unterlagen weitergegeben haben sollen.

Ein weiterer Vorwurf Hippes lautet, dass "Unstimmigkeiten" bei den Zeugenaussagen gegen S. im Abschlussbericht "glattgebügelt" worden seien, um glaubwürdiger zu erscheinen. Beispiele wollte er nicht nennen. Allerdings liegen dem Tagesspiegel Auszüge aus Zeugenaussagen vor, die die Vorwürfe Hippes teilweise bestätigen. Heißt es etwa in einer Aussage: "eine Freundin von mir weiß von einer anderen Freundin....", liest sich das im Bericht so, als handele es sich um Aussagen erster Hand.

Da Anwalt Hippe das Landesschulamt für voreingenommen hält, hat er sich gar nicht erst bemüht, die Vorwürfe aus dem Abschlussbericht im einzelnen zu widerlegen. Stattdessen schrieb er einen Brief an Schulsenator Klaus Böger (SPD). Jetzt liegt der Fall beim Personalrat. Kommende Woche werde die Entscheidung bekannt gegeben, kündigt Bögers Sprecher Thomas John an. Falls es zuungunsten von S. ausgeht, wird sich die Disziplinarkammer des Verwaltungsgerichts mit den Vorwürfen befassen.

Diese Vorwürfe sind inzwischen ausgeweitet worden. Zunächst ging es um die Schrift des Lehrers zur sogenannten Wehrmachtausstellung. Dort habe S. die Verbrechen der Wehrmacht verharmlost, kritisierte die "Elterninitiative für Politisches Denken am Gymnasium Steglitz". Jetzt rückt der Unterricht des Lehrers stärker in den Vordergrund. Wie berichtet, soll S. etwa behauptet haben, Auschwitz sei kein Vernichtungs- sondern ein Arbeitslager gewesen. Allerdings ist dieser Vorwurf schon 1994 ausführlich im damals zuständigen Bezirksamt behandelt worden. Wenn er zuträfe, hätte der damalige Stadtrat Thomas Härtel (SPD) handeln müssen, um sich nicht der Stafvereitelung im Amt schuldig zu machen, meint eine Kollegin von S.

Aber es stehen noch weitere Vorwürfe im Raum. So soll S. eine Fünftklässlerin zwischen zwei Mitschüler gesetzt und dann gesagt haben, "Und die 500 Mark, die du dir bei denen verdienst, kriege ich dann". Die Schülerin sagte zu dem Ermittlungsführer des Landesschulamtes, sie sei sich im Nachhinein "wie eine Prostituierte" vorgekommen. Hippe hatte gestern "keinen Bock, über diesen Vorwurf zu sprechen". Falls S. diese Äußerung getan habe, was er nicht glaube, sei dies "nicht besonders stilvoll", aber wohl kaum ein Entlassungsgrund.

sve

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