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Berlin: Rechtliche Hilfe für Frauen in Zwangs-Ehen Politiker aller Fraktionen wollen neuen Straftatbestand im Gesetzbuch verankern

Sie haben oft keinerlei Rechte, sprechen kein Deutsch und leben wie Sklavinnen. In Berlin, so schätzen Frauenverbände, gibt es hunderte von zwangsverheirateten, meist muslimische Frauen.

Sie haben oft keinerlei Rechte, sprechen kein Deutsch und leben wie Sklavinnen. In Berlin, so schätzen Frauenverbände, gibt es hunderte von zwangsverheirateten, meist muslimische Frauen. Wahrscheinlich sind es aber noch viel mehr, die Dunkelziffer ist hoch. Denn nur wenige Frauen trauen sich, ihre Situation öffentlich zu machen und Hilfe zu suchen. Das soll sich möglichst schnell ändern, finden Politiker aller Fraktionen. Der Rechtsausschuss des Abgeordnetenhauses hat deshalb am Donnerstag beschlossen, Zwangsheirat als eigenen Straftatbestand ins Gesetzbuch aufzunehmen.

Der Senat möge sich auf Bundesebene für eine entsprechende Gesetzesänderung einsetzen, so der Beschluss, der auf einen Antrag der rot-roten Koalition zurückgeht, aber von allen Fraktionen im Prinzip unterstützt wird. Das heißt, dass sich Berlin einer entsprechenden Gesetzesinitiative anschließt, die Baden-Württemberg vor einigen Monaten im Bundesrat eingebracht hat.

„Die schweren Übergriffe der letzten Wochen zeigen, wie wichtig ein besserer Schutz gerade von Frauen mit Migrationshintergrund ist“, sagt Klaus Lederer, rechtspolitischer Sprecher der PDS. Er hofft, dass auch schon die öffentliche Debatte den betroffenen Frauen Mut macht.

Frauenverbände und die Anwältin Seyran Ates, die das Schicksal vieler zwangsverheirateter Frauen kennen, begrüßen den Berliner Vorstoß. „Männern muss klar gemacht werden, dass eine Zwangsheirat nicht erlaubt ist“, sagt Louise Baghramian von der interkulturellen Initiative. Anders als die Initiative aus Baden-Württemberg wollen die Berliner „Zwangsverheiratung“ als eigenen Straftatbestand einführen und die Höhe der Strafen flexibel gestalten. Die Baden-Württemberger wollen die Zwangsehe als „qualifizierte Nötigung“ mit einer Freiheitsstrafe nicht unter einem halben Jahr ahnden.

Ergänzend zur süddeutschen Initiative will Berlin Frauen, die aus Berlin in ein anderes Land zwangsverheiratet wurden, ein Rückkehrrecht einräumen. Die Koalition will sich außerdem dafür einsetzen, dass hier lebenden Frauen nach der Trennung der Zwangsehe ein Aufenthaltsrecht unabhängig vom Ehemann eingeräumt werden kann. In diesem Punkt geht der Beschluss den Grünen und der FDP nicht weit genug. Grünen-Fraktionschef Volker Ratzmann fordert, dass Frauen, denen es gelingt, aus einer Zwangsehe auszubrechen, automatisch ein Aufenthaltsrecht bekommen. Bei einer Kann-Regelung könne sich die Exekutive darüber hinwegsetzen und die Frau abschieben, fürchtet auch der FDP-Rechtspolitiker Christoph Meyer.

Außerdem fordern die Rechtspolitiker den Senat auf, einen Bericht über das Ausmaß von Zwangsverheiratungen zu erstellen. Darüber hinaus sollen Behördenmitarbeiter und Lehrer in Fortbildungen für das Phänomen sensibilisiert und mehr Anlaufstellen für Frauen geschaffen werden. Allerdings hat der Senat erst vor kurzem Frauenhäusern, die das leisten, die Gelder gekürzt.

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