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Berlin: Rechtsextremismus: Anwaltskammer prüft Ausschluss Mahlers

Die Berliner Anwaltskammer prüft, ob Horst Mahler die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft entzogen werden kann. Mahler, einst RAF-Terrorist und nun Mitglied der NPD, hatte im Internet die Anschläge in den USA als "eminent wirksam und damit rechtens" begrüßt.

Von Frank Jansen

Die Berliner Anwaltskammer prüft, ob Horst Mahler die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft entzogen werden kann. Mahler, einst RAF-Terrorist und nun Mitglied der NPD, hatte im Internet die Anschläge in den USA als "eminent wirksam und damit rechtens" begrüßt. Mahlers Äußerungen riefen Empörung hervor, der Regierende Bürgermeister Klaus Wowereit sprach von "übelster Form rechtsextremer Hetze". Laut Anwaltskammer ist der Widerruf einer Zulassung allerdings selten und die notwendige Prüfung schwierig. Das Landeskriminalamt wurde auch tätig: Gegen Mahler wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Volksverhetzung eingeleitet.

Im Januar hatte schon die Vereinigung Berliner Strafverteidiger Mahler wegen seiner rechten Agitation ausgeschlossen. Diese Entscheidung hat jedoch keine berufsrechtlichen Konsequenzen. Sollte aber die Kammer die Zulassung entziehen, könnte Mahler nicht mehr als Anwalt arbeiten - und wäre auch daran gehindert, die NPD bei dem Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht zu vertreten.

Mahler musste bereits 1974 wegen seiner Beteiligung am RAF-Terror die Anwaltschaft verlassen. 1988 erreichte er beim Bundesgerichtshof die Wiederzulassung.

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