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© Mike Wolff

Rechtsstreit: Sind die Abschleppkosten in Berlin zu hoch?

Abschleppen ist nicht gleich Abschleppen: Der Wagen einer Berlin-Besucherin wurde von der Polizei umgesetzt, jetzt streitet sie mit der Polizei über die angeblich zu hohen Kosten.

Sind die Gebühren für die Umsetzung eines falsch geparkten Autos in Berlin unzulässig hoch? Das vermutet eine Berlin-Besucherin aus Rüsselsheim, die von der Polizei eine Rechnung über 188 Euro erhielt. Die aber will die Frau nicht bezahlen: Das Hamburger Landgericht habe in einem Urteil als Obergrenze fürs Abschleppen 120 Euro genannt, argumentiert sie.

Dass der Pkw am 14. Juni in der Straße Unter den Linden im Halteverbot stand, bestreiten Helene Schlunk und ihr Lebensgefährte nicht. So bezahlten sie zunächst neben dem Verwarngeld von 35 Euro auch anstandslos die Umsetzgebühr von 188 Euro. Doch wenig später erfuhr die Frau von dem Hamburger Urteil und forderte daraufhin den Differenzbetrag zurück. Die Berliner Polizei teilte ihr bisher lediglich mit, die Beschwerde sei an die Widerspruchsstelle weitergeleitet worden.

Wie Polizeisprecherin Heike Nagora dem Tagesspiegel sagte, sind in der Pauschalgebühr neben dem Entgelt der Abschleppfirma auch die Kosten der Funkbetriebszentrale, der Streifenbeamten und der Verwaltung enthalten. Wie die konkreten Gebührenanteile aussehen, verriet die Polizei nicht. Aber werktags zwischen 7 und 18 Uhr sei die Umsetzung mit 149 Euro billiger.

Doch anders, als das Hamburger Urteil die Frau aus Rüsselsheim vermuten ließ, sind die Kosten für Parksünder in Hamburg und auch in München zum Teil noch deutlich höher. Das liegt daran, dass es in den dortigen Innenstädten kaum freien Parkraum für die Umsetzung gibt und die Fahrzeuge deshalb zu speziellen Abstellplätzen gebracht werden, welche ebenfalls Gebühren von 50 Euro erheben. In Hamburg kann das Umsetzen dadurch bis zu 279,95 Euro kosten, wenn das Abschleppunternehmen einen dieser weit entfernten Plätze ansteuert. Wird das Auto dagegen in der Nähe abgestellt, ist die Höhe der Rechnung dem Berliner Satz vergleichbar und liegt zwischen 166,78 und 188,20 Euro. Darin sind die eigentlichen Abschleppkosten zwischen 73,78 und 95,20 Euro enthalten sowie 43 Euro für die polizeiliche Amtshandlung und ein Gemeinkostenzuschlag von 50 Euro.

In München betragen die Abschleppkosten stets 45 Euro. Dazu kommen Auslagen in unterschiedlicher Höhe, eine nächtliche Umsetzung wird etwa mit 175,90 Euro berechnet. Wird das Auto zu einem Abstellplatz gebracht, werden zusätzlich eine Grundgebühr von 36 Euro und eine Tagespauschale von neun Euro fällig.

Beim ADAC heißt es, grundsätzlich würden die Städte und Gemeinden die Umsetzgebühren ordentlich kalkulieren. Anders sei es bei manchen jener Abschleppfirmen, die Verträge mit Supermärkten oder Einkaufszentren haben. Sie setzen Autos um, die über die Einkaufszeit hinaus auf deren Parkplätzen abgestellt sind, und verlangten dafür oft überzogene Beträge. Von „reine Abzocke“ spricht der für Rechtsfragen zuständige Sprecher des ADAC, Maximilian Maurer, in diesem Zusammenhang.

Und auf genau einen solchen Fall allein bezog sich auch die Entscheidung der Hamburger Richter. 

Rainer W. During

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