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Rechtsstreit: Sparkasse muss Pro Deutschland ein Konto einrichten

Die Berliner Sparkasse muss der rechtspopulistischen Bürgerbewegung Pro Deutschland ein Girokonto einrichten. Eine Ablehnung ist rechtswidrig, urteilte das Berliner Verwaltungsgericht.

Als nicht verbotene Partei habe der Landesverband der islamkritischen Organisation einen Anspruch auf Gleichbehandlung mit anderen politischen Parteien. Das Gericht gab damit einer Klage von Pro Deutschland gegen die Landesbank statt.

Die Berliner Sparkasse als eine Niederlassung der Landesbank muss nunmehr ein Girokonto für die klagende Partei zu den üblichen Konditionen und ohne zeitliche Begrenzung eröffnen. Da auch andere Landesverbände politischer Parteien Girokonten bei der Sparkasse führten, müsse die Partei entsprechend behandelt werden, hieß es im Urteil.

Die Partei hatte sich 2010 vergeblich um ein Konto bei der Sparkasse bemüht. Auch die Eröffnung eines Spendenkontos im Jahr 2011 für Opfer eines Terroranschlages in Israel war verweigert worden. Nach einem Eilantrag hatte das Verwaltungsgericht 2012 der Partei die Einrichtung eines Kontos zugesprochen. Danach musste die Sparkasse der Partei befristet für sechs Monate ein Girokonto gewähren. Hiergegen hatte die Landesbank erfolgreich beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Beschwerde eingelegt. Die Landesbank hat nunmehr die Gelegenheit, gegen das neue Urteil erneut Berufung beim OVG einzulegen. (dapd)

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