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Berlin: "Republikaner" klagen gegen Diepgen-Brief - Parteienwerbung durch die Regierung nicht zulässig

Der Rep-Landesverband will beim Berliner Verfassungsgericht per einstweiliger Anordnung erreichen, dass ein Wahlwerbebrief des Regierenden Bürgermeisters Eberhard Diepgen nicht verbreitet werden darf. Die Unzulässigkeit von Parteienwerbung durch die Regierung sei vom Bundesverfassungsgericht in mehreren Urteilen für unzulässig erklärt worden, begründeten die "Republikaner" ihre Klage.

Der Rep-Landesverband will beim Berliner Verfassungsgericht per einstweiliger Anordnung erreichen, dass ein Wahlwerbebrief des Regierenden Bürgermeisters Eberhard Diepgen nicht verbreitet werden darf. Die Unzulässigkeit von Parteienwerbung durch die Regierung sei vom Bundesverfassungsgericht in mehreren Urteilen für unzulässig erklärt worden, begründeten die "Republikaner" ihre Klage. Der Diepgen-Brief enthält im Briefkopf die Amtsbezeichnung "Regierender Bürgermeister von Berlin", aber die Adresse der CDU-Landesgeschäftsstelle. Er lobt darin die Leistungen "des von mir geführten Senats und der Berliner CDU" und bittet, dem örtlichen CDU-Kandidaten die Stimme zu geben. Außerdem liegt dem Brief ein Formular zur Beantragung von Briefwahlunterlagen bei, verbunden mit dem Hinweis: "Ab sofort können Sie im Rathaus. . . zu den üblichen Öffnungszeiten wählen gehen. Entscheiden Sie sich schon jetzt für die CDU."

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