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Huh, das kitzelt! Aber geht es den Fischen auch gut dabei? Daran hatte der Bezirk Spandau Zweifel. Er verbot einer Frau, den Kundinnen ihres Kosmetikstudios Hornhautentfernung durch Knabberfische anzubieten. Der Fall kommt demnächst vor Gericht. Foto: imago

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Verwaltungsgericht: Richter sind dieses Jahr tierisch beschäftigt

Eine teure Hunderettung, knabbernde Fische und Hühner im Karton: Das Verwaltungsgericht muss 2014 turbulente Fälle entscheiden – und auch der Zoo streitet mit.

Von Fatina Keilani

Tiere sind den Berlinern ja bekanntlich lieb und teuer – aber so teuer? 13 000 Euro sollte eine Frau für die Rettung ihres Terriers durch die Berliner Feuerwehr zahlen – viel zu viel, fand sie, und klagte gegen den Gebührenbescheid. Über die Sache wird das Verwaltungsgericht in diesem Jahr entscheiden. Das geht aus dem Jahresbericht hervor, den das Gericht am Donnerstag veröffentlichte.

Überhaupt wird 2014 ein tierlastiges Jahr für die Verwaltungsrichter. Sie müssen auch über die Klage einer Frau entscheiden, die einen privaten Tierrettungsdienst betreibt und ihren Rettungswagen mit Blaulicht und Martinshorn ausstatten will. Sie klagt, weil die zuständige Behörde ihr die Erlaubnis verweigert – deren Argument: Sonderrechte kämen nur bei Gefahr für Leib oder Leben von Menschen in Betracht, nicht bei Tieren.

Eine andere Frau will Knabberfische in ihrem Kosmetikstudio einsetzen, um die Füße ihrer Kundinnen von Hornhaut zu befreien. Das Bezirksamt Spandau hielt dies für tierschutzwidrig.

Der Bezirk Lichtenberg wiederum verlangt 1897 Euro von einem Mann, der auf seinem Balkon 15 Hühnerküken in einem Umzugskarton verwahrte – nach Überzeugung des Bezirks nicht artgerecht, so dass der Bezirk sich selbst der Sache annahm. Für Transport und Verwahrung der Küken erging sodann der strittige Gebührenbescheid. Der Kläger will nicht zahlen.

Auch der Zoo ist in zwei Fällen vor Gericht: Zum einen wendet er sich gegen eine tierschutzrechtliche Anordnung des Bezirks Mitte, wonach die Löwen nicht tierschutzgemäß und verhaltensgerecht untergebracht seien. Zum anderen möchten Zoo und Tierpark nicht für die Entnahme von Grundwasser zahlen, da sie eine öffentliche Aufgabe erfüllten und gemeinnützig seien.

Doch auch in anderen Fällen muss das Verwaltungsgericht ran. Eine Nachbarin will den Umbau des Postfuhramtes und den geplanten Hotelneubau in dessen Innenhof verhindern, vier Sanitätsoffiziere möchten als Kriegsdienstverweigerer anerkannt werden, was teuer für sie werden könnte, außerdem geht es um Telefonwerbung, Videoüberwachung, Kunstwerke. Eine Reihe von Verfahren dreht sich um Akteneinsicht; unter anderem will ein lärmgeplagter Anwohner des Flughafens Tegel die Protokolle der Lärmmessungen sehen.

Auch das Zeitgeschehen bildet sich am Gericht ab: Obwohl die Zahl der offenen Verfahren sich auf dem tiefsten Stand seit 1990 befindet und die Zahl der Neuzugänge sinkt, sind die Eingänge im Asylrecht um 19 Prozent gestiegen, von 1267 auf 1510 Verfahren. Erledigt wurden 1443 Verfahren, so dass am Jahresende noch 998 Asylverfahren anhängig waren. Das Gericht rechnet mit einer weiteren Steigerung.

Insgesamt sind beim Verwaltungsgericht im vergangenen Jahr 14 438 Verfahren eingegangen, das sind 1728 weniger als im Vorjahr. Das Gericht hat im selben Zeitraum 16 156 Verfahren erledigt. Am Jahresende waren 9644 Verfahren – also Eilanträge und Klagen – offen, im Vorjahr waren es 11 350. Ein Klageverfahren dauerte im Schnitt zehn Monate, ein Eilverfahren dauert durchschnittlich 2,1 Monate.

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