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Richtlinien für Medien: Der Pressekodex: Das gilt für Journalisten

Reporter besuchen etwa Sportveranstaltungen oder Konzerte, ohne Eintritt zahlen zu müssen. Journalisten werden von Vertretern der Politik, der Wirtschaft oder der Gesellschaft auf Dienstreisen zur Information, Recherche oder Kontaktpflege mitgenommen.

Reporter besuchen etwa Sportveranstaltungen oder Konzerte, ohne Eintritt zahlen zu müssen. Journalisten werden von Vertretern der Politik, der Wirtschaft oder der Gesellschaft auf Dienstreisen zur Information, Recherche oder Kontaktpflege mitgenommen. Vertretern der Medienbranche werden unabhängig davon Vergünstigungen zu Pressekonditionen angeboten, im Internet gibt es eine eigene Seite dazu. Was darf angenommen oder in Anspruch genommen werden, und was beeinträchtigt womöglich die Unabhängigkeit?

DER PRESSEKODEX

Eine Richtlinie ist der Pressekodex des Deutschen Presserates. Da geht es in Ziffer 15 um Vergünstigungen: „Die Annahme von Vorteilen jeder Art, die geeignet sein könnten, die Entscheidungsfreiheit von Verlag und Redaktion zu beeinträchtigen, sind mit dem Ansehen, der Unabhängigkeit und der Aufgabe der Presse unvereinbar. Wer sich für die Verbreitung oder Unterdrückung von Nachrichten bestechen lässt, handelt unehrenhaft und berufswidrig.“

EINLADUNGEN UND GESCHENKE

Dazu heißt es: „Schon der Anschein, die Entscheidungsfreiheit von Verlag und Redaktion könne beeinträchtigt werden, ist zu vermeiden.“ Journalisten sollen keine Einladungen oder Geschenke annehmen, deren Wert „das im gesellschaftlichen Verkehr übliche und im Rahmen der beruflichen Tätigkeit notwendige Maß übersteigt“. Die Annahme von Werbeartikeln oder geringwertiger Gegenstände „ist unbedenklich“.kög

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