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Rohrbomben in Parks in Berlin: Bombenbastler in Psychiatrie eingewiesen

Zwischen 2007 und 2011 hatte er Rohrbomben in Parks im Wedding deponiert. Am Freitag wurde der 46-jährige Kfz-Meister in die Gerichtspsychiatrie eingewiesen.

Es war Kfz-Mechaniker Stephan S., der Rohrbomben gebaut und in Weddinger Parks abgelegt hatte, um zu töten. So urteilte das Landgericht am Freitag und ordnete die Unterbringung des 46-Jährigen in der Gerichtspsychiatrie an. Stefan S. leide an einer schweren geistigen Erkrankung und sei gefährlich für die Allgemeinheit, stand für die Richter fest. Das Urteil entsprach den Anträgen von Staatsanwaltschaft und Nebenklage. S. hatte nach sechsmonatigem Prozess sein Schweigen gebrochen und erklärt, er sei nicht der Täter und nicht krank.

Drei Sprengsätze mit Nägeln deponierte er in Weddinger Parks

Drei Sprengsätze, gefüllt mit Nägeln, habe Stephan S. heimtückisch im Freien abgelegt, befand das Gericht. Die Anschläge wurden zwischen Juni 2007 und August 2011 verübt. Die erste Rohrbombe habe er nachts gezündet. Ein Test sei es gewesen. Die zweite konnte von der Polizei entschärft werden. Doch durch die dritte Bombe wurde im Weddinger Schillerpark ein Mann schwer verletzt. Der 58-Jährige hatte sich auf eine Bank gesetzt und eine neben ihm liegende Aldi-Tüte geöffnet. Die darin versteckte Bombe detonierte, zerstörte sein linkes Auge. Er ist bis heute fast blind. „Das war versuchter Mord“, sagte der Vorsitzende Richter.

Stephan S. wollte einen Freispruch. Für das Gericht aber gab es „absolut keinen Zweifel“, dass er die Rohrbomben gebaut hat. Auf seine Spur waren die Ermittler durch Recherchen bei einem Elektronikhandel gekommen, bei dem er als Kunde notiert war. Bei allen drei Rohrbomben nutzte der Täter Bauteile, die aus einer Produktion stammten. In der Wohnung von S. in Wedding stießen Polizisten auf eine Bastlerwerkstatt, in der eine Vielzahl solcher elektronischen Bauteile lagen. „Er hatte eine Rohrbombenproduktion in die Wege geleitet“, hieß es im Urteil.

Ein wichtiges Indiz waren zudem Aufzeichnungen, die man auf dem Computer von S. fand. „Ich will Blut sehen, offen liegende Gehirne… Ich liebe das Leid“, stand da. „Es ist ein beängstigendes Bedrohungs- und Verfolgungsszenario, das sich da ausbreitet“, sagte der Richter. Stephan S., der ein Leben in Isolation führte, habe sich in die Idee hineingesteigert, er müsse morden. Auf die Notizen hatte sich auch ein Psychiater gestützt, der von einer schweren Wahnerkrankung ausging. Da S. zur Tatzeit nicht schuldfähig war, kann er laut Gericht nicht wegen Mordversuchs bestraft werden.

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