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Berlin: Rüffel für den Wahlleiter

Verfassungsgericht weist CDU-Rebellen ab – und erteilt den Behörden eine Lektion

Von Ulrich Zawatka-Gerlach

Es gibt keine Neuwahlen, und die CDU behält ihre Parlamentsmandate. Doch die Wahlbehörden kamen nicht ungeschoren davon. Das Landesverfassungsgericht wies gestern die Einsprüche der CDU-Mitglieder Marcus Mierendorff und Ulrich Manske zurück. Beide hatten beantragt, die Abgeordnetenhauswahlen vom 21. Oktober 2001 für ungültig zu erklären. Denn die Wahlvorschläge des CDU-Kreisverbandes Steglitz-Zehlendorf, auf denen sie ursprünglich als Kandidaten standen, wurden im Zuge innerparteilicher Streitigkeiten durch neue Listen ersetzt. Ohne Mierendorff und Manske.

Das Verfassungsgericht entschied nun, dass sowohl die ursprünglichen wie auch die neuen Bezirkswahlvorschläge der Union „für sich genommen“ zugelassen werden konnten. Damit erteilten die Richter den Wahlbehörden einen Rüffel. Denn der bezirkliche Wahlleiter in Steglitz-Zehlendorf hatte im September 2001 nur die „korrigierte“ Kandidatenliste der CDU zugelassen, obwohl die erste Liste nach Auffassung der Richter „mangels Einhaltung der Wahlordnung nicht wirksam zurückgenommen oder geändert wurde“. Die neuen Wahlvorschläge waren zwar auf einem Kreisparteitag – noch gerade rechtzeitig vor den Parlamentswahlen – beschlossen worden. Sie wurden aber „ohne Benennung einer Vertrauensperson und ohne Erklärung der bisher benannten Vertrauensperson über die Änderung oder Rücknahme der bisherigen Wahlvorschläge“ beim bezirklichen Wahlleiter eingereicht.

Aus genau diesem Grund hatten Mierendorff und Manske, die im zweiten Anlauf nicht mehr nominiert wurden, Beschwerde beim Landeswahlausschuss erhoben. Sie wurden jedoch abgewiesen. Landeswahlleiter Andreas Schmidt von Puskas sah keinen Grund zur Beanstandung. Das Verfassungsgericht folgte in seiner vorläufigen Urteilsbegründung dieser Entscheidung des Landeswahlleiters nicht. Bei der Ersetzung der alten durch die neuen CDU-Wahlvorschläge seien die „wahlrechtlichen Formvorschriften“ nicht eingehalten worden. Trotzdem blieben die Kläger gestern erfolglos. Weil der Wahlbehörde zwei gültige Bezirkslisten vorgelegen hätten, käme das „Verbot des Doppelauftretens von Parteien“ zum Zuge, urteilten die Richter. „Bei dieser Sachlage hätte der Wahlausschuss keinen der beiden CDU-Wahlvorschläge zulassen dürfen.“

Dies war auch der Grund, warum das Gericht die Klage zurückwies. Nach dem Verfassungsgerichtshof-Gesetz des Landes Berlin darf einem Wahleinspruch nämlich nur dann stattgegeben werden, wenn ein Wahlvorschlag „zu Unrecht nicht zugelassen wurde.“ In diesem Fall aber sei ein Wahlvorschlag „zu Unrecht zugelassen“ worden, stellte das Gericht fest. Nämlich die zweite Wahlliste – ohne Mierendorff und Manske. Diese Urteilsbegründung sei für die CDU eine „herbe Lektion“, kommentierte der SPD-Fraktionsvorsitzende Michael Müller. Eigentlich hätte die Union in Steglitz-Zehlendorf zur Abgeordnetenhauswahl 2001 gar nicht antreten dürfen. Trotzdem ist der CDU-Landeschef Christoph Stölzl erleichtert. Die Richter hätten „weise und mit Augenmaß“ entschieden. An seine Parteifreunde appellierte er, Konflikte künftig „offen und kameradschaftlich, und nicht unter Ausschöpfung aller Rechtsmittel“ auszutragen.

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