zum Hauptinhalt

Berlin: S-Bahn-Pirat bleibt in Haft

Staatsanwalt weiß nicht, was er dem 19-Jährigen vorwerfen kann

Als „SBahn-Pirat“ steuerte Steffen B. am 1. November vergangenen Jahres zwei Stunden lang unbefugt eine S-Bahn durch Berlin – vier Monate später liegt er noch immer im Haftkrankenhaus Moabit und kuriert seine Verletzungen. Denn als der 19-jährige Steffen B. nach seiner abenteuerlichen Fahrt festgenommen werden sollte, zielte er auf die Polizei. Die Beamten schossen zurück und trafen den Mann in die Brust und den Oberschenkel. Dass die Waffe von Steffen B. nur eine verbotene Gaswaffe war, erkannten die Polizisten erst, als er am Boden lag. Der Mann bleibt vorerst in Haft, denn gegen ihn lag ein Haftbefehl aus seiner Heimat Baden-Württemberg vor. Mit einer Anklage der Berliner Justiz gegen den Bahnnarren ist dagegen in absehbarer Zeit offenbar nicht zu rechnen. Im Augenblick weiß die Justiz noch nicht einmal, welches Delikt sie ihm vorwerfen soll.

Der Staatsanwalt ermittelt wegen des Verdachts des „Gefährlichen Eingriffs in den Schienenverkehr“. Aber wenn er „ordnungsgemäß fuhr, ohne dass etwas passiert ist“, könne man ihm nicht einmal das ankreiden, sagte Justizsprecher Michael Grunwald. Immerhin saßen rund 200 Fahrgäste in dem Zug, den B. ohne Fahrerlaubnis steuerte. Passiert ist ihnen nichts: „Fahrgäste waren zu keiner Zeit in Gefahr“, hatte S-Bahn-Sprecher Ingo Prignitz gleich nach dem Vorfall versichert. B. soll den Zug sehr professionell gefahren haben – immer unter Aufsicht einer Kollegin. Die 30-jährige Frau glaubte, in B. einen ausgebildeten S-Bahn-Zugführer vor sich zu haben. Denn er trug Dienstkleidung, die er sich illegal beschafft hatte.

Die Zugführerin der S 42 hatte B. an den Führerstand gelassen, weil sie sich nicht wohl fühlte. Intern suchte die Betriebsaufsicht aber längst nach dem 19-Jährigen. Es gab sogar Fotos von ihm, die an ausgewählte Mitarbeiter ausgegeben worden waren. Er war aufgefallen, weil er sich in den Diensträumen der S-Bahn herumgetrieben hatte. Eine Mitarbeiterin erkannte ihn, als er am 1. November am Bundesplatz in den Zug mit der erkrankten „Kollegin“ stieg, den er dann übernahm. Die Betriebsaufsicht stellte B. im Zug. Als sie ihn der Polizei übergeben wollte, floh er. Wegen der missglückten Flucht muss er sich auf jeden Fall wegen „Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte“ verantworten. Aber ob das Fahren des S-Bahnzuges für ihn ebenfalls ein juristisches Nachspiel haben wird, ist noch unklar. Es könnte durchaus passieren, dass Steffen B. nur noch Schwarzfahren vorgeworfen wird, denn einen Fahrschein hatte er nicht gelöst, ehe er am 1. November in die S 42 stieg. weso

-

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false