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Berlin: Sarrazin bestraft Knake-Werner Haushaltssperre wegen Weihnachtsgeldzahlung

Finanzsenator Thilo Sarrazin (SPD) hat seine Kollegin Heidi Knake-Werner (Linkspartei) mit einer Haushaltssperre bestraft, weil sie 20 368 bedürftigen Bewohnern von Alten- und Pflegeheimen ein Weihnachtsgeld von 30,68 Euro zahlte. Nach Meinung der Sozialsenatorin haben die alten Menschen einen Anspruch auf diese Zahlung.

Finanzsenator Thilo Sarrazin (SPD) hat seine Kollegin Heidi Knake-Werner (Linkspartei) mit einer Haushaltssperre bestraft, weil sie 20 368 bedürftigen Bewohnern von Alten- und Pflegeheimen ein Weihnachtsgeld von 30,68 Euro zahlte. Nach Meinung der Sozialsenatorin haben die alten Menschen einen Anspruch auf diese Zahlung. „Mit der Reform des Sozialhilferechts wurden zwar die Einmalzahlungen abgeschafft“, sagte die Sprecherin der Sozialverwaltung, Roswitha Steinbrenner. „Doch im Gegensatz zu den übrigen Hilfeempfängern profitieren die Heimbewohner nicht vom gleichzeitig erhöhten Regelsatz.“

Das heißt, sie bekommen kein höheres Taschengeld. Knake-Werner hielt es deshalb im Dezember 2005 für gerechtfertigt, den Heimbewohnern weiterhin ein Weihnachtsgeld auszuzahlen. Das Sozialhilfegesetz des Bundes sieht dies zwar nicht mehr ausdrücklich vor, verbietet es aber auch nicht. Inzwischen haben 9 von 16 Bundesländern die nunmehr freiwillige Leistung gestrichen. Deshalb hielt es Sarrazin – mit Blick auf die Haushaltsnotlage-Klage in Karlsruhe – nicht für gerechtfertigt, dass Berlin sich großzügiger verhält. „Das können wir uns nicht leisten“, sagte der Sprecher der Finanzverwaltung, Matthias Kolbeck.

Schon im Dezember tauschten beide Senatoren Briefe miteinander aus und Knake-Werner wandte sich wegen des Streits um das Weihnachtsgeld sogar an den Regierenden Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD). Am Ende musste sie büßen. Um die schon ausgezahlte Sonderleistung wieder hereinzubekommen, sperrte Sarrazin Haushaltsgelder, mit denen der Etat des „Berliner Betriebs für gesundheitliche Aufgaben“ ausgeglichen werden sollte. Dort ist voraussichtlich ein Finanzloch von 1,5 bis 2 Millionen Euro aus dem Jahr 2005 zu stopfen. Die Finanzverwaltung nennt die Sperre eine „pädagogische Maßnahme“. Einig sind sich die Streithähne nur, dass es zum Weihnachtsgeld für Heimbewohner im Sozialhilfegesetzbuch eine Regelungslücke gibt. Berlin könnte eine Bundesratsinitiative ergreifen mit der Forderung an den Bund, diese Lücke zu schließen. za

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