zum Hauptinhalt

Berlin: Sarrazin mahnt „Pro Deutschland“ ab

Die Rechtsanwälte von Thilo Sarrazin haben die rechte Gruppierung „Pro Deutschland“ wegen deren Wahlwerbung abgemahnt. Nach Angaben des Justiziars von Sarrazins Verlag Random House, Rainer Dresen, liege auch ein Klageauftrag vor für den Fall, dass die Rechtspopulisten ihre Plakate nicht abhängen.

Die Rechtsanwälte von Thilo Sarrazin haben die rechte Gruppierung „Pro Deutschland“ wegen deren Wahlwerbung abgemahnt. Nach Angaben des Justiziars von Sarrazins Verlag Random House, Rainer Dresen, liege auch ein Klageauftrag vor für den Fall, dass die Rechtspopulisten ihre Plakate nicht abhängen. Darauf ist eine durchgestrichene Moschee zu sehen, und darunter steht der Slogan: „Wählen gehen für Thilos Thesen!“ Dies verletze die Persönlichkeitsrechte von Thilo Sarrazin, sagte Dresen.

Bereits zweimal zuvor habe die NPD versucht, Sarrazins Buch „Deutschland schafft sich ab“ für ihre politischen Zwecke zu missbrauchen. So sei eine Postkarte mit dem Buchcover von Sarrazins Bestseller bedruckt worden, dazu mit der Aufforderung, die NPD zu wählen. Hier hatte der Verlag in seinem Namen erfolgreich zur Unterlassung auffordern lasssen, weil er Rechte verletzt sah. Beauftragt wurde erneut die Berliner Rechtsanwaltskanzlei Schertz Bergmann, weil diese zuvor bereits die Persönlichkeitsrechte des Fußballers Patrick Owomoyela gegen die NPD durchgesetzt hatte.

Manfred Rouhs von „Pro Deutschland“ sagte, man habe alle Plakatmotive vor der Drucklegung anwaltlich überprüfen lassen. ball

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false