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Berlin: Sattelschlepper riss Bus auf: Geldstrafe für Kraftfahrer

Eine 23-Jährige verlor bei dem Unfall in Weißensee ihren linken Arm Das Gericht verurteilte den Verursacher wegen fahrlässiger Körperverletzung

Die junge Frau kann sich genau erinnern. „Ich saß hinten links im Bus“, sagte sie dem Richter. „Wir fuhren auf der rechten Spur an einen Sattelschlepper ran, der links abbiegen wollte.“ Sie nahm noch wahr, dass auf der zweispurigen Straße wenig Platz zwischen den Fahrzeugen war. „Dann ein lauter Knall, Schreie, die Schmerzen – alle rannten raus, nur ich nicht.“ Es kam zu einer Kollision. Ein Gittermast aus der Ladung des Sattelschleppers schlitzte die hintere linke Seite des Busses auf. Vivien R. verlor dabei ihren linken Arm.

Die damals 23-Jährige war gestern die erste Zeugin im Prozess um den tragischen Unfall in Weißensee. Auf der Anklagebank saßen die Fahrer von Bus und Sattelschlepper. Der eine habe seine Ladung nicht vorschriftsmäßig gesichert, der andere hätte erkennen müssen, dass der Sattelschlepper ausschert, hieß es in der Anklage. Die 53 und 46 Jahre alten Männer, zwei erfahrene Berufskraftfahrer, wiesen jedoch jegliche strafrechtliche Schuld von sich.

„Ich habe in den Rückspiegel gesehen, da war kein Fahrzeug“, sagte Werner H., der Fahrer des Sattelschleppers. Das Gitterteil, das für einen 500-Tonnen-Kran bestimmt war, sei zwar 75 Zentimeter länger gewesen als der Anhänger des Sattelschleppers. „Ich bin aber davon ausgegangen, dass ich die Ladung 1,5 Meter überstehen lassen kann.“ Dabei hätte er seine Transportfläche mit ein paar Handgriffen verlängern können.

Der Bus der Linie X54 war am 12. Mai 2005 gegen 14 Uhr von Hellersdorf unterwegs Richtung Pankow. Er kam von der Berliner Allee und fuhr auf der Rennbahnstraße. Der Sattelschlepper wollte zu diesem Zeitpunkt von der zweispurigen Straße links in die Gustav-Adolf-Straße abbiegen. Für wenige Sekunden schwenkte die Ladung auf die rechte Spur. Den Busfahrer traf nach Einschätzung eines technischen Sachverständigen keine Schuld. Mit hoher Wahrscheinlichkeit, so der Experte, wären es aber bei einer angepassten Ladefläche des Sattelschleppers nicht zu den schweren Verletzungen der Frau gekommen.

Vivien R. gab sich große Mühe, als Zeugin auf alle Fragen zu antworten. Sie sprach von Phantomschmerzen in dem Arm, der abgequetscht worden war und amputiert werden musste, von ihren psychischen Problemen. „Ich will zurück ins Leben finden, stabil werden“, sagte sie.

Als das Amtsgericht Tiergarten zu seinem Urteil kam, war sie längst gegangen. Der Busfahrer wurde freigesprochen, der Fahrer des Sattelschleppers wegen fahrlässiger Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 1800 Euro verurteilt. Er hätte aus Sicht der Richter die Länge des Fahrzeuges der Fracht anpassen und mit dem Abbiegen warten müssen, bis der Geradeausverkehr nicht mehr gefährdet ist. Durch die Überlänge stelle ein Sattelschlepper generell eine große Gefahr dar, sagte der Vorsitzende Richter.

Kerstin Gehrke

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