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SCHNELLER DURCHGREIFEN: Der Bundestag will Elternrechte einschränken

DAS GESETZUm den Kinderschutz zu verbessern, können künftig auch die Familienrichter schneller eingreifen: Das Gesetz dafür wird am morgigen Donnerstag im Bundestag verabschiedet. Wenn Eltern sich den Weisungen des Jugendamtes verweigern, können Kinder durch das beschleunigte Verfahren aus der Familie genommen werden.

DAS GESETZ

Um den Kinderschutz zu verbessern, können künftig auch die Familienrichter schneller eingreifen: Das Gesetz dafür wird am morgigen Donnerstag im Bundestag verabschiedet. Wenn Eltern sich den Weisungen des Jugendamtes verweigern, können Kinder durch das beschleunigte Verfahren aus der Familie genommen werden.

DIE STATISTIK

Im vergangenen Jahr zählte die Polizei laut Kriminalstatistik 751 Fälle von Kindesverwahrlosung – das sind 29 Prozent mehr Fälle als im Vorjahr. Auch die Zahl der angezeigten Kindesmisshandlungen ist um rund 15 Prozent auf 645 gestiegen. Das liegt jedoch vor allem daran, dass mehr Fälle gemeldet werden.

DIE PROBLEME

In dem Gesetz fordert der Bund, binnen eines Monats einen ersten Verhandlungstermin festzusetzen. Doch die 70 Richter an den zwei Familiengerichten Berlins (in Pankow--Weißensee und Tempelhof-Kreuzberg) sind schon jetzt völlig überlastet. Momentan vergehen bis zu einem ersten Verhandlungstermin sechs bis neun Monate. Justizsenatorin Gisela von der Aue (SPD) kündigte deshalb an, das Personal in den Familiengerichten aufzustocken. Konkrete Zahlen nannte die Senatorin allerdings nicht. Zudem soll es in Berlin bis Anfang 2009 ein drittes Familiengericht geben. In einem Modellversuch werden die „beschleunigten Verfahren“ bereits seit einem Jahr erprobt. tabu

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