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Berlin: Schuldig auch ohne Kratzer

Wenn ein Auto gegen ein anderes fährt, dann scheint die Sache klar: Einer der beiden Fahrer muss etwas falsch gemacht haben. Das stand auch für Mercedes-Fahrer Gandulf H.

Wenn ein Auto gegen ein anderes fährt, dann scheint die Sache klar: Einer der beiden Fahrer muss etwas falsch gemacht haben. Das stand auch für Mercedes-Fahrer Gandulf H. fest, der in einem Parkhaus einen Bagatellunfall beobachtet hatte und sich völlig unschuldig fühlte. Als er derjenige war, der nach dem kleinen Crash seinen Führerschein abgeben musste, war seine Empörung groß. Die Justiz habe ihn, einen angeblich unbeteiligten Zeugen, in eine „Notlage“ gebracht, beklagte sich der 36-jährige Filmemacher. Von falschen Beschuldigungen sprach H. im Vorfeld des Prozesses um Unfallflucht vor dem Amtsgericht Tiergarten. Dass er aber in dem Parkhaus als Geisterfahrer unterwegs war, verschwieg er. „Die Schranke war defekt, es gab nur die Möglichkeit, ganz langsam den Rückzug anzutreten", sagte H. vor dem Richter. Nachdem ein mit drei jungen Damen besetzter Opel Corsa ein parkendes Auto touchierte, sei er ausgestiegen und habe erklärt: „Ihr habt den Wagen gerammt, macht einen Zettel an die Scheibe.“ Dann setzte er seine Suche nach einem Parkplatz fort. Die Corsa-Fahrerin widersprach. „Der Mercedes kam uns plötzlich entgegen, dabei war das eine Einbahnstraße.“ Sie habe ausweichen müssen, um einen Zusammenstoß zu vermeiden. Auch ihre Freundinnen bestätigten diese Version. Für den Richter stand fest, dass H. an dem Unfall „mittelbar“ beteiligt war und verpflichtet gewesen wäre, seine Personalien zu hinterlassen. Gegen H. wurden eine Geldstrafe von 735 Euro und ein einmonatiges Fahrverbot verhängt. K.G.

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