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Chronik: Frühe Einschulung

Seit 2005 wird in Berlin die frühe Einschulung ab fünfeinhalb Jahren praktiziert. Parallel wurde auch die Rückstellung mangels Schulreife abgeschafft.

Seit 2005 wird in Berlin die frühe Einschulung ab fünfeinhalb Jahren praktiziert. Parallel wurde auch die Rückstellung mangels Schulreife abgeschafft. Nur Kinder mit Behinderung waren von dieser Regelung ausgenommen, alle anderen Kinder mussten die Ärzte des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes (KJGD) für schulfähig erklären – auch, wenn sie daran Zweifel hatten. 2008 gab es erstmals wieder eine registrierte Zahl von mehr als 1200 Rückstellungen. Im Januar dieses Jahres schließlich wurde die umstrittene Regelung gelockert. Die Rückstellung ist nun laut Schulgesetz wieder möglich, „wenn der Entwicklungsstand des Kindes eine bessere Förderung in einer Einrichtung der Jugendhilfe“, also etwa in einer Kita, erwarten lasse. pth

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