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Schule: Und dann noch die MwSt.

Tipps für den vorgezogenen Autokauf: Klauseln beachten und genau nachrechnen

Wegen der zum 1. Januar beschlossenen Erhöhung der Mehrwertsteuer schnell den Autokauf vorziehen? Das kann für Verbraucher nach hinten losgehen. Wer nicht auf den vereinbarten Liefertermin und das Kleingedruckte im Kaufvertrag achtet, muss unter Umständen doch den von 16 auf 19 Prozent erhöhten Steuersatz zahlen, warnt der ADAC in München. Und auch bei den Lockangeboten von Autoherstellern, die derzeit verstärkt damit werben, Kunden die Mehrwertsteuer zu schenken, sei Vorsicht geboten.

Die Steuererhöhung beim Autokauf macht sich deutlich bemerkbar: So kostet zum Beispiel ein 30 000 Euro teurer Neuwagen nach dem 1. Januar 900 Euro mehr. Wird der Neuwagen erst nach diesem Stichtag ausgeliefert, kommen Verbraucher dem Automobilclub zufolge nicht um den Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent herum – auch wenn der Wagen noch im Jahr 2006 gekauft wurde. Bei der Steuerfestsetzung für einen Neuwagen kommt es auf den Liefertermin an.

Um noch vom Mehrwertsteuersatz von 16 Prozent zu profitieren, ist das Kleingedruckte im Kaufvertrag wichtig. So müssten Kunden beim vorgezogenen Kauf nur dann 19 Prozent zahlen, wenn diese auch im Vertrag ausgewiesen sind. Ist das nicht der Fall, habe der Verkäufer kein Nachforderungsrecht – es sei denn, es wurden im Kaufvertrag eine entsprechende Preisanpassungsklausel und eine Lieferfrist von mehr als vier Monaten vereinbart.

Auf der sicheren Seite ist man, wenn Fest- beziehungsweise Bruttopreise vereinbart werden, rät ADAC-Sprecher Maximilian Maurer. Auch wenn im Vertrag eine Ausgleichszahlung ausgeschlossen wird, dürfe der Verkäufer später keine Nachzahlungen verlangen.

Auch die Angebote einiger Autohersteller, schnell entschlossenen Autokäufern die Mehrwertsteuer zu „schenken“, sollten Verbraucher genau nachrechnen, empfiehlt Maurer: „Man muss genau schauen, worauf sich der Kaufpreis bezieht.“ Wird der „Rabatt“ – denn um nichts anderes handele es sich dabei – nur auf den Nettopreis gewährt oder hat der Händler vorher den Preis sogar erhöht, ergebe sich für Autokäufer am Ende eine „Nullnummer“. Wichtig findet es Maurer deshalb, die Preise verschiedener Händler miteinander zu vergleichen. Wenn Autokäufer hartnäckig und geschickt verhandeln, holten sie unterm Strich vielleicht sogar noch mehr heraus.

Womöglich empfiehlt es sich auch aus einem ganz anderen Grund, einen Neuwagenkauf bis zum Jahresende nicht zu überstürzen – zumindest dann nicht, wenn der Gebrauchte zum gleichen Zeitpunkt in Zahlung gegeben werden soll. Denn mit der Erhöhung der Mehrwertsteuer erhöhen sich laut Maurer tendenziell auch die Gebrauchtwagenpreise.

Für die Händler von Gebrauchten gilt ab dem 1. Januar ebenso der höhere Mehrwertsteuersatz, und deren Preise seien immerhin eine „Orientierungsgröße“ für Privatverkäufer. Wer also mit dem Verkauf seines Alten noch bis zum nächsten Jahr wartet, könnte nach dieser Überlegung einen höheren Verkaufspreis erzielen als heute. gms

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