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Berlin: Schulen dürfen Sitzenbleiben abschaffen Streit um Konsequenzen

der Gesetzesänderung

Wenn eine Berliner Schule will, kann sie das Sitzenbleiben künftig abschaffen. Diese Möglichkeit gibt zumindest die am Donnerstag vom Abgeordnetenhaus beschlossene Änderung des Schulgesetzes zur Einführung der Gemeinschaftsschule. In diesen soll es kein Probehalbjahr geben, Sitzenbleiben ist nur in Ausnahmefällen vorgesehen, die „äußere Fachleistungsdifferenzierung“ – also das Kurssystem der Gesamtschulen – wird nicht angewendet. Doch auch andere Schulen können darauf verzichten – aufgrund einer Öffnungsklausel, die auf Druck der Linken ins Gesetz aufgenommen wurde.

Unterschiedlich sind jedoch die Auffassungen über die Konsequenzen der Klausel. Der bildungspolitische Sprecher der Linken, Steffen Zillich, sagt, interessierte Schulen müssten ein pädagogisches Konzept erarbeiten, in das sich etwa der Verzicht auf das Sitzenbleiben einordnet, und dann einen entsprechenden Antrag an die Bildungsverwaltung stellen. „Und die wird das dann auch genehmigen.“

Özcan Mutlu von den Grünen dagegen hat bereits während der Debatte im Parlament darauf hingewiesen, dass die Klausel nicht mit den Richtlinien der Kultusministerkonferenz (KMK) vereinbar sei und die jeweilige Schule daher bei der KMK eine Ausnahmegenehmigung einholen müsste, wenn sie insbesondere die Trennung der Schüler in Kurse unterschiedlichen Leistungsniveaus abschaffen wollte.

In der Bildungverwaltung gehen die Meinungen zu Mutlus Interpretation auseinander. Doch wird dort bezweifelt, dass die Klausel besondere Konsequenzen haben wird. „Eine Schule würde sich doch ihr eigenes Grab schaufeln, wenn sie vorpreschte und freiwillig Probezeit und Sitzenbleiben abschaffte“, sagt ein hoher Beamter. Es sei doch gerade im Interesse der Schulen, sich nicht jahrelang mit Schülern zu belasten, die nicht mithalten könnten. Wenn wider Erwarten doch Schulen Anträge stellten, die Klausel anzuwenden, müssten sie in ihrem pädagogischen Konzept nachweisen, wie sie Schüler mit großen Defiziten fördern wollen. Dafür hätten die Schulen aber gar keine Personalreserven, sagen Praktiker.

Bildungssenator Jürgen Zöllner (SPD) stellt sich trotz der Unklarheiten hinter die Klausel. Er spricht von „sinnvollen Elementen“ in dem neuen Gesetz. Ob Mutlus Behauptung zutrifft, dass jede Ausnahmegenehmigung von der KMK erteilt werden müsste, soll am Montag in der Bildungsbehörde geprüft werden. how/sve

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