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Berlin: Schulleiter muss 5000 Euro Strafe zahlen

Der Pädagoge handelte im Interesse der Schule, dennoch bekam er Ärger mit der Justiz: Der Leiter eines Oberstufenzentrums sollte sich gestern vor dem Amtsgericht Tiergarten wegen Untreue verantworten. Der 60-jährige Pädagoge soll Gelder, die von den Schülern als Eigenanteil für Lernmittel eingesammelt und im Vorjahr nicht vollständig verbraucht wurden, zweckentfremdet eingesetzt haben.

Der Pädagoge handelte im Interesse der Schule, dennoch bekam er Ärger mit der Justiz: Der Leiter eines Oberstufenzentrums sollte sich gestern vor dem Amtsgericht Tiergarten wegen Untreue verantworten. Der 60-jährige Pädagoge soll Gelder, die von den Schülern als Eigenanteil für Lernmittel eingesammelt und im Vorjahr nicht vollständig verbraucht wurden, zweckentfremdet eingesetzt haben. Statt für Kopierkosten seien diese Mittel zur Anschaffung von Material für die Schulwerkstatt verwendet worden.

Es ging um rund 20 000 Euro im Jahr 2005. Die Staatsanwaltschaft war davon ausgegangen, dass der Schulleiter dieses Geld hätte an die Landeshauptkasse weiterleiten müssen. Das Gericht sprach von einer schwierigen Rechtslage. Es gebe sich widersprechende Regelungen. Die Prozessparteien fanden schließlich eine einvernehmliche Lösung: Das Verfahren wird gegen Zahlung einer Geldbuße von 5000 Euro eingestellt. K.G.

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