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Burkinis sind allen Berliner Bädern erlaubt.

© Rolf Haid/dpa

Schwimmunterricht für Schüler: Berliner Schulen sollen keine Burkinis kaufen

Von der Schule finanzierte Burkinis für den Schwimmunterricht? Das soll es in Berlin nicht geben. Schulsenatorin Scheeres sieht für den Kauf die Eltern in der Pflicht.

Von Ronja Ringelstein

Berliner Schulen werden wohl nicht auf die Idee kommen, Burkinis – also Ganzkörperbekleidung zum Schwimmen – für Schülerinnen anzuschaffen. Bildungssenatorin Sandra Scheeres (SPD) schließt zwar den Burkini im Schwimmunterricht nicht aus, aber für die Anschaffung der Badebekleidung seien die Eltern selbst zuständig, sagte Scheeres.

Vor rund zwei Wochen war bekannt geworden, dass ein Gymnasium in Nordrhein-Westfalen Burkinis besorgt hatte, um sie an Schülerinnen im Schwimmunterricht auszugeben. So wollte die Schule dafür sorgen, dass muslimische Schülerinnen keine Ausrede haben, um nicht am Schwimmunterricht teilzunehmen.

Nachdem die Landesregierung in NRW sowie die stellvertretende CDU-Bundesvorsitzende Julia Klöckner die Anschaffung der Burkinis durch die Schule kritisiert hatten, äußerte sich Familienministerin Franziska Giffey (SPD) am Sonntag hingegen verständnisvoll. Sie halte es für völlig vertretbar, wenn Schulen die Teilnahme am Schwimmunterricht förderten, indem sie Burkinis ausgeben. „Das Wichtigste ist ja das Wohl der Kinder, und das heißt nun mal, dass alle schwimmen lernen.“

In Berlin sieht man das anders. Die Berliner Bildungsverwaltung merkte zu der Debatte an, dass in Berlin, wo Schwimmunterricht in Grundschulen bis zur dritten Klassenstufe stattfindet, der Burkini keine große Rolle spiele. Vor der Geschlechtsreife erlaubt es Musliminnen ihre Religion meist noch am gemeinsamen Schwimmen teilzunehmen.

Burkinis sind in allen Berliner Bädern erlaubt

Manche Familien sehen das strenger. Da der Burkini aber per Satzung in allen Bädern der Berliner Bäderbetriebe erlaubt ist, gibt es für das Fehlen ihrer Kinder – eigentlich – keine Ausrede. Das Bundesverwaltungsgericht hatte 2013 geurteilt, dass die Befreiung vom gemischten Schwimmunterricht auf Grundlage der Glaubensfreiheit nicht verlangt werden kann, wenn das Tragen eines Burkinis möglich ist.

„Es besteht die Gefahr, dass Eltern ihre Tochter krankmelden, um sie vom Schwimmunterricht fernzuhalten“, sagt Astrid Sabine Busse, Vorsitzende vom Interessenverband Berliner Schulleitungen (IBS) und Schulleiterin der Schule in der Köllnischen Heide.

Zwar sagt auch Busse, dass der Burkini im dritten Schuljahr weniger Thema sei, allerdings sei sie kürzlich mit einer fünften Klasse auf Schulreise gewesen, wo zwei Schülerinnen im Schwimmbad Burkini getragen hätten – auch solche Ausflüge gehörten zum Schulalltag. „Die anderen Kinder sind tolerant. Ob eine im Bikini oder Burkini ins Wasser steigt, ist denen völlig egal.“ Hauptsache sei, dass die Kinder schwimmen lernen. Anschaffen würde Busse die Burkinis nicht, das sei im Schuletat nicht vorgesehen.

Die schulpolitischen Sprecher aller Fraktionen des Abgeordnetenhauses sehen es ebenfalls so, dass sich die Frage nach der Anschaffung von Burkinis gar nicht stelle. CDU und AfD lehnen Kopftücher für Schülerinnen an Grundschulen ohnehin ab. FDP, Grüne und Linke sehen die Eltern in der Pflicht. Regina Kittler (Linke) sagte, schließlich werde den anderen Mädchen ja auch kein Badeanzug gestellt. „Eltern, die sich das nicht leisten können, müssen Unterstützungsleistungen zukommen.“

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