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Berlin: Sendern droht Entzug der Verkehrsberichte

Mit neuen Vertragsbedingungen sollen die Auseinandersetzungen zwischen privaten Rundfunksendern und der Polizei über Meldungen zu Polizei- und Geschwindigkeitskontrollen beendet werden. Bereits seit langem versucht die Polizei vergeblich, den Wildwuchs der nicht von der Behörde autorisierten Warnmeldungen, die in vielen Fällen von den Rundfunkhörern selbst stammen, einzudämmen.

Mit neuen Vertragsbedingungen sollen die Auseinandersetzungen zwischen privaten Rundfunksendern und der Polizei über Meldungen zu Polizei- und Geschwindigkeitskontrollen beendet werden. Bereits seit langem versucht die Polizei vergeblich, den Wildwuchs der nicht von der Behörde autorisierten Warnmeldungen, die in vielen Fällen von den Rundfunkhörern selbst stammen, einzudämmen. Viele private Sender in Berlin und dem Bundesgebiet konkurrieren damit, die meisten aktuellen Radarfallen und Polizeikontrollen mit den genauen Standorten zu melden.

Ein Ärgernis für die Polizei, die zwar selbst ebenfalls Radarkontrollen veröffentlich, aber nie eine Uhrzeit oder den Standort nennt, sondern immer nur einen Zeitraum und die Straße. Denn nur dies habe Untersuchungen zufolge auch eine "lokalpräventive Wirkung", sagte Karsten Schlüter vom Grundsatzreferat für Verkehrsangelegenheiten der Berliner Polizei.

Nun hat die Behörde den Sendern einen neuen Vertrag zur Unterschrift vorgelegt, mit dessen Unterschrift sie sich verpflichten sollen, künftig ebenfalls nur noch den Namen der Straße zu nennen, in der die Kontrolle stattfindet, aber keine Hörer mehr direkt auf Sendung zu schalten, um vor frisch erkannten Radarkontrollen zu warnen.

Sender, die diese Vertragsbedingungen nicht akzeptieren, werden von den Verkehrswarnzentralen der Polizei nicht mehr bedient. Sie bekommen folglich keine autorisierten Warnmeldungen mehr und verlieren damit auch den Status eines offiziellen Verkehrswarnsenders. Daher müsse der jeweilige Sender auch damit rechnen, dass ihm die Telekom die Berechtigung entziehe, das ARI-Funksignal zu verwenden. Dieses Signal, mit dem im Autoradio automatisch die Verkehrsmeldungen eingeschaltet werden, ist ein geschütztes Funksignal der Telekom, das nach Auskunft von Schlüter nur offiziellen Verkehrswarnsendern zugeteilt wird.

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