SERIE WENDEKalender: 3. April 1989
Die DDR lässt den Schießbefehl aufheben, den es angeblich nie gegeben hat
eneraloberst Fritz Streletz informiert führende DDR-Militärs über die informelle Aufhebung des „Schießbefehls“, den es formell nie gab. Und das ging so: Honecker hatte sich im Gespräch mit Egon Krenz, ZK-Sekretär für Sicherheit, über die vielen Fluchtversuche an der Grenze beschwert und einige konstruktive Vorschläge gemacht: Warum werden keine Pferde eingesetzt? Warum sind die Posten nur zu zweit? Honecker verlangt „tiefere Gräben“ und „bessere Hindernisse“, damit keiner mehr mit einem Auto oder Lkw durchbrechen kann. Diese Hindernisse sollten „vom Gegner nicht einsehbar sein“.
Zum Schießbefehl sagt Honecker sibyllinisch: „Wenn der Minister für Nationale Verteidigung sagt, dass kein Schießbefehl existiert (zuletzt in der „Zeit“ vom 30.9.1988), dann darf man auch an der Staatsgrenze nicht schießen, oder der Verteidigungsminister verliert an Glaubwürdigkeit.“ Und: „ Es muss durchgesetzt werden, dass nur dann geschossen wird, wenn Leib und Leben der Grenzsoldaten gefährdet werden.“ loy
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