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Berlin: SEZ-Mitarbeiter hoffen auf den großen Unbekannten

Das Land verhandelt mit einem Betreiber, der das Freizeitzentrum übernehmen könnte – mit den Angestellten sprach bislang keiner

Schwimmer steigen ins Wasser, Badmintonspieler dreschen ihre Bälle, und auch die Tischtennisecke ist belegt. An den Türen hängen keine Schilder, die die Besucher darauf hinweisen, dass das Sportzentrum Ende des Jahres schließen könnte. Alles ist wie immer im Sport- und Erholungszentrum (SEZ) in Friedrichshain – für die Gäste, nicht aber für die Angestellten. Bis Donnerstag war man davon ausgegangen, dass am 1. Januar das Wasser aus den Schwimmbecken gelassen wird. Vor zwei Tagen ist nun bekannt geworden, dass der Liegenschaftsfonds des Landes Berlin mit einem Interessenten verhandelt, der möglicherweise bereit ist, den Badebetrieb übergangsweise weiterzuführen, bis ein neuer Investor gefunden ist, der den gesamten Komplex mit Bad, Bowlingbahn, Eislaufhalle und Restaurants langfristig übernimmt.

Fest steht, dass die Berliner Bäderbetriebe (BBB) nur noch bis zum 31. Dezember Hausherren sind. Unklar ist, was mit den 120 Mitarbeitern an der Landsberger Allee geschieht, die über die Bäderbetriebe beim Land Berlin angestellt sind. „Wir wissen gar nichts und sind sauer“, sagt eine Kassiererin. Wo die Leute eingesetzt werden, stehe noch nicht fest, sagt Hans-Joachim Munte, Sprecher der BBB. Ihr Kündigungsschutz gilt bis 2005. „Wir können die 120 Mitarbeiter nicht auf Stellen in anderen Bädern setzen, auch nicht als Krankheitsvertretung“, sagt Munte, „wir können sie nicht auf unserer Gehaltsliste behalten.“ Deshalb komme nur eine Beschäftigungbei zetlich befristeten Projekten der BBB infrage.

Sollten die Verhandlungen, die der Liegenschaftsfonds zurzeit führt, erfolgreich sein, also kurzfristig ein Investor das Bad weiterführen, könnte das Personal im SEZ bleiben. Dann müssten der Liegenschaftsfonds und die BBB mit dem privaten Unternehmer die Bedingungen für die neuen Beschäftigungsverhältnisse aushandeln. „Das ist hochkompliziert“, sagt Munte, „aber das könnte man sicherlich in den Begriff bekommen.“ Das Problem dabei ist, dass die Angestellten in Tarifverträge eingebunden sind, die sich nicht unbedingt mit den Vorstellungen eines privaten Unternehmers decken. „Wem wären die Mitarbeiter dann weisungspflichtig“, fragt Munte, „den BBB oder dem Investor?“

Eine im Ansatz ähnliche Situation, wenn auch im kleinen Rahmen, habe man im Bad in der Moses-Mendelsohn-Straße, wo BBB-Mitarbeiter für den Bezirk arbeiten. Denn bei der BBB als einer Anstalt öffentlichen Rechts, so Munte, würden doch andere rechtliche Bedingungen gelten als für den öffentlichen Dienst.

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