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Berlin: Sinti und Roma: Diskriminierung muss aufhören

Manchmal geschieht Diskriminierung en passant zwischen den Zeilen – dies beklagt der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma. Er setzt sich jetzt für ein Diskriminierungsverbot per Gesetz im Beamten- und Medienrecht ein: Behörden wie Polizei, Feuerwehr oder Verwaltungsämter sollen demnach auch in Berlin der Presse gegenüber nicht mehr mitteilen, ob ein Beschuldigter einer ethnischen, religiösen oder sonstigen Minderheit angehört – sofern dies nicht zwingend nötig ist, um den Tathergang zu verstehen.

Manchmal geschieht Diskriminierung en passant zwischen den Zeilen – dies beklagt der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma. Er setzt sich jetzt für ein Diskriminierungsverbot per Gesetz im Beamten- und Medienrecht ein: Behörden wie Polizei, Feuerwehr oder Verwaltungsämter sollen demnach auch in Berlin der Presse gegenüber nicht mehr mitteilen, ob ein Beschuldigter einer ethnischen, religiösen oder sonstigen Minderheit angehört – sofern dies nicht zwingend nötig ist, um den Tathergang zu verstehen. Denn die Minderheitenkennzeichnung auch von Sinti und Roma „schürt Hass in der Bevölkerung und verursacht Benachteiligungen in Schule und Beruf sowie für all diejenigen Sinti und Roma, die mit den Beschuldigten nichts zu tun haben“, sagte Romani Rose, Vorsitzender des Zentralrats Deutscher Sinti und Roma, dem Tagesspiegel.

Rose fordert einen entsprechenden Beschluss der Innenministerkonferenz unter Vorsitz von Innensenator Ehrhart Körting (SPD) für eine Bundesratsinitiative. Dafür hat er allen Ministern einen Vorschlag zum „Diskriminierungsverbot gegen die Minderheitenkennzeichnung Beschuldigter in der Berichterstattung der Behörden“ zugeleitet. Die neue Regel könnte in das seit 2006 geltende Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz aufgenommen werden, empfiehlt Rose.

Der Zentralrat untersucht seit 1995 Presseberichte und Fernsehbeiträge auch darauf, ob die Bezeichnung von Tätern als Sinti oder Roma für das Tatverständnis dringend notwendig war. Nur dann ist es laut Pressekodex zulässig, die Nationalität von Verdächtigen oder Tätern zu nennen. Bis Juli 2006 wurden nach Überzeugung des Zentralrats Menschen in 554 Artikeln unnötigerweise als Sinti oder Roma beschrieben. In 508 Fällen nahmen Polizei- oder andere Behörden diese Personenkennzeichnung vor, so der Zentralrat. Mitunter war auch von „reisender Sippe“ oder „mobiler ethnischer Minderheit“ die Rede. Teils würden Neonazis diese Berichte auf ihre Internet-Seiten stellen – so werde Rassismus Vorschub geleistet. Die noch gebräuchliche Bezeichnung „Landfahrer“ stamme aus Nazi-Zeiten und „wirkt ebenso stigmatisierend“, sagte Romani Rose. Im Dezember 2006 hat der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma allein gegen 46 Zeitungsartikel und fünf Agenturmeldungen der vergangenen zwölf Monate Beschwerde beim Deutschen Presserat in Bonn eingelegt.

Auch in Berlin wurden bei Polizeibehörden oder Jugendämtern etwa bei einer Kindesvernachlässigung Personen als Sinti umschrieben. Der Einzelfall sei jedoch ein „leichtfertiges Versehen“ gewesen, sagte Marcel Kuhlmey, Leiter der Berliner Polizeipressestelle. „Wir halten die Mitteilungen an die Presse weitestgehend neutral“ – auch, weil „die Presseberichterstattung das subjektive Sicherheitsgefühl der Menschen in ihrer Stadt erheblich beeinträchtigen kann“. Es liege der Behörde absolut fern, „Rechten Vorschub zu leisten“. Aufgrund der Konzentration einiger Medien auf Vorfälle von Jugendlichen mit Migrationshintergrund könne man derzeit vielmehr den Eindruck gewinnen, dass einige Pressevertreter Straftaten von deutschen Tätern in ihrer Wahrnehmung vergleichsweise vernachlässigten. kög

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