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Polizei und die Bundesanstalt für Materialforschung warnen vor sogenannten "Polenböllern".

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Sogenannte "Polenböller": Experten warnen vor illegalen Böllern in Berlin

Sie sollen laut und schrill sein, haben oft aber eine gefährliche Wirkung: Silvester-Böller. Nun warnen Polizei und die Bundesanstalt für Materialforschung in Berlin vor sogenannten "Polenböllern".

Die Polizei und die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) haben am Mittwoch vor illegalen Silvesterknallern und sogenannten „Polenböllern“ gewarnt. Diese stammten meist aus dem Ausland und enthielten mehr und weitaus stärkere Explosivstoffe als geprüfte Böller. Erkennen könne man die illegalen Böller beispielsweise an aufgedruckten Totenköpfen oder großen „Achtung“-Schriftzügen. Ihnen fehlten außerdem offizielle Identifikations-, CE- oder Registriernummern, die in Deutschland auf jedem legal hergestellten Feuerwerkskörper zu finden sein müssen. Eltern sollten beim Kauf auch auf die Angabe F1 achten. Knaller mit diesem Aufdruck seien für Kinder ab zwölf Jahren erlaubt. Feuerwerkskörper mit dem Kürzel F2 dürften nur von Volljährigen benutzt werden. Finde man die jeweilige Identifikationsnummer nicht auf einer von der BAM erstellten Liste im Internet, sollte der Böller auf keinen Fall gezündet werden. Er sei dann von keiner der 17 Prüfstellen in Europa getestet worden, warnten die BAM-Experten. Solche illegalen Knallkörper könnten weitaus schwerere Verletzungen verursachen als zugelassene.

Ärzte warnen vor schweren Handverletzungen

Auch der Chefarzt der Abteilung für Replantationschirurgie am Unfallkrankenhaus Marzahn, Andreas Eisenschenk, wies darauf hin, dass in Deutschland nicht zugelassene Böller bereits schwere Handverletzungen verursacht haben. Zudem warnte er davor, Kracher in der Hosentasche aufzubewahren. In Berliner Krankenhäusern mussten bereits Verletzungen im Genitalbereich behandelt werden. Die Polizei stellt in den Wochen vor Silvester immer wieder gefährliche Pyrotechnik sicher, die im Internet, auf dem Schwarzmarkt und illegal in Geschäften angeboten wird. Feuerwerkskörper wie Böller und Raketen dürfen erst ab dem 28. Dezember verkauft werden.

Moritz Lang

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