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Berlin: Sohn misshandelt: Haftstrafe für Vater

Zehn Jahre nach dem Vorfall starb das Kind an den Folgen

Der Angeklagte verfolgte die Ausführungen ohne äußerliche Regung. Gerwin M., der im Jahr 1990 seinem einen Monat alten Sohn Carlos durch Schläge ins Gesicht schwere Schädelverletzungen beigebracht hatte, ist für den Tod des Jungen im Juli 2001 verantwortlich. Der 37Jährige wurde gestern von einer Großen Strafkammer wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu einer Haftstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt. „Die Gutachten lassen keinen Zweifel daran, dass der Tod eine Folge der epileptischen Erkrankung und die Epilepsie eine Folge der Misshandlung war“, hieß es. Die Verteidigung hatte auf einen minderschweren Fall und Bewährung plädiert.

Der Verurteilte, heute Medizinstudent, hatte sich zu seiner damaligen Zeit als Hausbesetzer durch das Kind überfordert gefühlt. Weder unmittelbar nach der Tat noch in den folgenden Jahren kümmerte er sich um seinen Sohn. Die Staatsanwaltschaft und der Vertreter der als Nebenklägerin anwesenden Mutter von Carlos hatten eine Freiheitsstrafe von vier Jahren gefordert. R.G.

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