zum Hauptinhalt

Berlin: Sollen Anwohner für den Ausbau ihrer Straße zahlen?

Es ist nicht nur höchst gerechtfertigt, Anwohner an den Kosten für die Verbesserung der Straße zu beteiligen, die zu ihrem Haus führt. Es ist sogar überfällig.

Es ist nicht nur höchst gerechtfertigt, Anwohner an den Kosten für die Verbesserung der Straße zu beteiligen, die zu ihrem Haus führt. Es ist sogar überfällig. Von Eltern wird heute verlangt, einen Beitrag zur Kita-Betreuung ihrer Kinder zu leisten, von Brillenträgern, dass sie sich die Verbesserung ihres Sehvermögens selbst etwas kosten lassen. Die Frage lautet spätestens seit dem Ende des Wohlfahrtsstaates einfach: Cui bono? – Wem nützt es? Und der soll auch zahlen, wenigstens einen Teil.

Deshalb ist es einerseits richtig, Durchfahrts-, Hauptverkehrs- und Bundesstraßen, die überwiegend von der Allgemeinheit genutzt werden und ihr nützen, auch aus allgemeinen, also Steuer-Mitteln zu bezahlen. Andererseits gibt es keinen Grund, Anrainern eine neue (größere, leisere, besser beleuchtete) Zufahrt zu spendieren, auf der sich außer ihnen und vielleicht ihren Gästen kaum jemand bewegt. Wohlgemerkt: Es geht nicht um die bloße Instandhaltung und Gewährleistung der Verkehrssicherheit. Sondern um eine Verbesserung, und auch dafür sollen die Hauptbegünstigten nur einen Kostenanteil von 20 bis 60 Prozent übernehmen – umso weniger, je höher das öffentliche Interesse an dem Straßenausbau ist.

Wobei ein demokratisches Prinzip freilich gewahrt bleiben muss: Wer mitzahlt, darf auch mitbestimmen. Und er mag dann statt des Stadtrats gerne auch zur feierlichen Eröffnung das rote Band durchschneiden.

Werden Reiche zum Schröpfen gesucht, stehen allemal die Hausbesitzer parat. „Die können ja zahlen!“, heißt es. Also sollen jetzt die Straßen auf deren Kosten repariert werden. Ja, es gibt welche, die sich das leisten können. Andere, junge Familien vor allem, haben sich im Vertrauen auf den Staat und dessen milde Gaben – Kilometerpauschale, Eigenheimzulage – in ein knapp finanziertes Eigenheimabenteuer drängen lassen, noch andere leben ohne nennenswertes Einkommen in Omas geerbtem Häuschen und wissen kaum, wie sie die Dachreparatur bezahlen sollen. Kommt die Straßenbaubeteiligung mit vier- bis fünfstelligen Summen, ist das für sie faktisch die Enteignung. Die klammen Kommunen profitieren dagegen gleich zweifach: Sie sparen auch die Unterhaltungskosten, wenn sie die Straßen verkommen lassen und die dann nötige Grundreparatur den Anwohnern aufhalsen. Komme niemand mit dem Argument, der Straßenbau steigere den Wert des Grundstücks: Das ist, wenn Menschen in die Zwangsversteigerung getrieben werden, bestenfalls ein zynischer Scherz. Denn in der anhaltenden Immobilienflaute gehen die Werte nach unten und nicht nach oben. Nein: Der Staat muss seinen Einwohnern verlässliche Rahmenbedingungen schaffen und darf sie nicht willkürlich um ihre Existenz bringen. Genau das aber erreicht die Neuregelung in sehr vielen Fällen. Bernd Matthies

Holger Wild

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false