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Berlin: Sozialbereich profitiert von Kriminalität

Täter müssen Millionen an Organisationen zahlen

Die Justizbehörden verpflichteten Beschuldigte oder Angeklagte im vergangenen Jahr zu Geldauflagen in Höhe von mehr als zwei Millionen Euro zugunsten gemeinnütziger Einrichtungen. Das gab die Senatsjustizverwaltung am Montag bekannt. Das waren 102 000 Euro mehr als im Jahr zuvor und 200 000 Euro mehr als im Jahr 2003. Nach den Worten von Justizsenatorin Karin Schubert (SPD) leisteten die Täter durch die Zahlung an eine von 349 ausgewählten gemeinnützigen Institutionen „einen Beitrag zur Stütze unserer Gesellschaft, deren Gesetze sie zuvor missachtet haben“.

Die Geldauflage fordern Staatsanwaltschaften oder Gerichte von Beschuldigten, deren Vergehen als geringfügig angesehen wird oder an deren Verfolgung kein öffentliches Interesse besteht. Zunehmend wird ihnen laut Verwaltung die Auflage gemacht, an gemeinnützige Einrichtungen zu zahlen. Dabei wird laut Schubert häufig ein Empfänger ausgewählt, dessen Sachgebiet mit dem Vergehen des Täters in Verbindung steht. Zu den Organisationen, die von den Zahlungen profitieren, gehören Einrichtungen zur Integrations- und Opferhilfe, Kinderhilfe, Umweltschutz sowie Altenpflege und Hilfe für Kranke. lvt

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