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Spreedreieck: Kurth: Den Senat trifft keine Schuld

Ex-Finanzsenator Peter Kurth weist die Verantwortung für das Spreedreieck-Debakel zurück. Trotz Verlusten in zweistelliger Millionenhöhe glaubt auch die rot-rote Regierungskoalition, unter dem Strich ein gutes Geschäft gemacht zu haben. Trotzdem bleiben viele Fragen offen.

Eine Kette aus Pannen und Kommunikationsfehlern zwischen Landesbehörden ist mitverantwortlich für das misslungene Grundstücksgeschäft am Spreedreieck in Mitte. Diesen Schluss lassen die Aussagen der Zeugen zu, die am Freitag vom Untersuchungsausschuss des Abgeordnetenhauses gehört wurden. Das Urteil allerdings, ob der Vertrag am Ende dem Land zum Vorteil oder Nachteil gereicht, ist bei den Parteien umstritten. Die Opposition sieht nach wie vor einen großen Schaden im zweistelligen Millionenbereich. Die Koalition glaubt, dass Berlin insgesamt ganz gut gefahren ist.

Auch der ehemalige Finanzsenator Peter Kurth (CDU) scheint diese Auffassung zu bestätigen. Er war als erster Zeuge gehört worden, in seine Amtszeit fällt das Grundstücksgeschäft aus dem Jahr 2000. Damals hatte der Senat versucht, die Rückgabe des Deutschen Theaters an die Erben von Max Reinhardt zu verhindern – im Tausch gegen das Spreedreieck. Das Grundstück sollte 30 Millionen Mark (15 Millionen Euro) wert sein, das Theater 28 Millionen Mark.

Kurth und mit ihm die heutige rot-rote Regierungskoalition glauben an das gute Geschäft, weil das Theater wesentlich mehr, nämlich 58 Millionen Mark, wert gewesen sei. Von dieser höheren Zahl war der Senat und mit ihm das Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen ausgegangen, da nicht nur die Liegenschaft des Theaters, sondern auch das ehemalige Unternehmen von Max Reinhardt, die Deutsche Theater AG, rückübertragen werden sollte. Das Unternehmen aber sei ungefähr doppelt so teuer wie das Spreedreieck gewesen.

Zum verkorksten Geschäft kam es, weil Berlin im Jahr 2000 am Spreedreieck ein Stück Land verkaufte, dessen Eigentum ihm aber nachträglich entzogen und der Bahn zugesprochen wurde. Es handelte sich um den Eingang zum S-Bahnhof Friedrichstraße. Die Verantwortung für diesen Lapsus wies Kurth von sich. Zum Zeitpunkt, als der Kaufvertrag unterschrieben wurde, habe ein Notar im Auftrag des Senats das Grundbuch geprüft und für lastenfrei erklärt.

So leicht will die SPD zumindest Kurth nicht davonkommen lassen. Kurth hätte vor der Unterschrift wissen müssen, dass die Deutsche Bahn kurz zuvor in einer Musterklage vor dem Bundesverwaltungsgericht erreicht hatte, das Liegenschaften, wie besagter S-Bahn-Zugang, eigentumsrechtlich ihr zugesprochen werden müssen, ganz gleich, ob die Behörden das Grundstück zuvor jemand anderem zugesprochen hatten.

Die Linkspartei stellte am Freitag die Frage, warum der Senat damals den Erben das Theater nicht zurückgegeben hat, um das Haus anschließend wieder zu mieten. Die Spielstätte hätte auch so erhalten werden können. Diese Frage will sie unter anderem dem ehemaligen Kultursenator Christoph Stölzl stellen, der zur nächsten Sitzung am 13. Februar eingeladen wird. Matthias Oloew

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