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Berlin: Staatsanwälte ermitteln gegen Grottian

FU-Professor machte Anklageschrift im Bankenprozess öffentlich. Das ist verboten

Der Prozess um den Bankenskandal hat jetzt auch für Peter Grottian juristische Konsequenzen: Die Berliner Staatsanwaltschaft ermittelt gegen den FUProfessor. Grottian, Gründer der „Initiative Berliner Bankenskandal“, hatte am ersten Prozesstag während einer Demonstration vor dem Moabiter Kriminalgericht die Anklageschrift an interessierte Passanten verteilt. Das aber ist verboten. „Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer die Anklageschrift eines Strafverfahrens im Wortlaut öffentlich mitteilt, bevor sie in öffentlicher Verhandlung erörtert worden ist“, heißt es dazu im Strafgesetzbuch. Grottian zeigte sich gestern von den Vorwürfen der Ankläger überrascht. „Ich hatte keine Ahnung, dass das verboten ist.“ Er habe mit der Aktion am 29. Juli „nur die Leute vorab informieren“ wollen. Das Ermittlungsverfahren werde er „mit Gelassenheit ertragen“.

Am heutigen Freitag wird die Strafkammer im Prozess gegen die 13 ehemaligen Bankmanager über mehrere Beweisanträge der Verteidigung entscheiden; diese hatte die Besetzung des Gerichts gerügt. Anschließend soll das Wort den Angeklagten erteilt werden. Die Führungskräfte, darunter der ehemalige Vorstandschef der Berlin Hyp und Ex-CDU-Fraktionschef Klaus Landowsky, müssen sich wegen Untreue im besonders schweren Fall verantworten. Sie sollen fragwürdigen Krediten der Berlin Hyp an das Plattenbauunternehmen Aubis in Höhe von rund 235 Millionen Euro zugestimmt haben. kf

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