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Berlin: Stasi-Überprüfung: Wowereit will Parlament informieren

Wie das Abgeordnetenhaus über mögliche Stasi-Belastungen der Senatoren informiert werden soll, ist noch nicht geklärt. Senatssprecher Michael Donnermeyer bestätigte dem Tagesspiegel, der Regierende Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) wolle das Parlament über die Ergebnisse der Stasi-Überprüfung unterrichten, sofern etwas "Gravierendes" festgestellt würde.

Wie das Abgeordnetenhaus über mögliche Stasi-Belastungen der Senatoren informiert werden soll, ist noch nicht geklärt. Senatssprecher Michael Donnermeyer bestätigte dem Tagesspiegel, der Regierende Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) wolle das Parlament über die Ergebnisse der Stasi-Überprüfung unterrichten, sofern etwas "Gravierendes" festgestellt würde. Eine generelle Offenlegung der Ergebnisse lehnt der Senat weiterhin ab. Frühere Senate seien auch nicht anders behandelt worden. Justizsenatorin Karin Schubert (SPD) kritisierte die geltende Richtlinie zur Überprüfung der Senatoren. Zugleich regte sie an, Stasi-Überprüfungen auf lange Sicht grundsätzlich fallen zu lassen.

Was der Regierende unter etwas "Gravierendem" versteht, wollte Donnermeyer nicht interpretieren. Zuerst würde Wowereit mit den betroffenen Senatoren sprechen, danach mit dem Präsidenten des Abgeordnetenhauses.

Für das Vorgehen in einem solche Fall gibt es weder Regeln noch Präzedenzfälle. Parlamentspräsident Walter Momper (SPD) erwartet, dass bei einer möglichen Stasi-Belastung zunächst der Ehrenrat des Abgeordnetenhauses eingeschaltet wird. Das Gremium, das sich aus dem Präsidenten, seinen Stellvertretern und den Fraktionsvorsitzenden zusammensetzt, befasst sich mit den Abgeordneten, deren Überprüfung Verstrickungen mit der Stasi ergibt.

Justizsenatorin Schubert begrüßte Wowereits Absicht zur Unterrichtung des Parlaments. Verpflichtet sei er dazu allerdings nicht. Die 1993 erlassene Dienstanweisung des Senats zur Stasi-Überprüfung der Senatoren und Staatssekretäre findet die Justizsenatorin rechtlich problematisch. Die Anweisung orientiere sich zwar an der Behandlung auch aller anderen Beamter - doch würden Senatoren in Berlin eben nicht berufen, sondern vom Abgeordnetenhaus gewählt. So dass sie, anders als Beamte und Staatssekretäre, nicht entlassen werden können.

Nur das Abgeordnetenhaus könnte belastete Senatoren abwählen. Die Verpflichtung, es in Kenntnis zu setzen, gebe es aber nicht. Andererseits würde eine Veröffentlichungspflicht eine Ungleichbehandlung gegenüber den Beamten darstellen. Schubert gab auch zu bedenken, dass die Stasi-Überprüfung nicht dazu führen dürfe, den Willen der Bürger zu negieren - die einzelne Politiker gewählt hätten, obwohl es bekannt war, dass sie möglicherweise stasi-belastet sind.

Ungeachtet dessen will Schubert die Überprüfung der Senatoren nicht fallen lassen. Nur langfristig, gab sie zu bedenken, müsse sich die Gesellschaft fragen, wie lange sie Einzelnen politisches Fehlverhalten in der Vergangenheit vorhalten wolle. Mit Ablauf der fünfjährigen Amtsdauer der Stasi-Beauftragten Marianne Birthler könne man auch die Stasi-Überprüfungen von Beamten auslaufen lassen, schlug Schubert vor.

Holger Wild

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