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Berlin: Stasi-Vorwürfe gegen Verein in Lichtenberg SPD-Fraktion: Bezirk soll Zusammenarbeit beenden

Im Lichtenberger Rathaus liegen Infobroschüren mit dem Kürzel „GBM“ aus, auf der Website der Stadtbibliothek des Bezirks steht ein kurz gefasstes Service-Angebot: „Beratung zu Rentenfragen durch die Gesellschaft zum Schutz von Bürgerrecht und Menschenwürde (GBM)“. Was auf den ersten Blick unspektakulär erscheint, verursacht Ärger in der rot-roten Koalition und bringt die Kulturstadträtin von Lichtenberg, Katrin Framke (Linke), in Bedrängnis.

Im Lichtenberger Rathaus liegen Infobroschüren mit dem Kürzel „GBM“ aus, auf der Website der Stadtbibliothek des Bezirks steht ein kurz gefasstes Service-Angebot: „Beratung zu Rentenfragen durch die Gesellschaft zum Schutz von Bürgerrecht und Menschenwürde (GBM)“. Was auf den ersten Blick unspektakulär erscheint, verursacht Ärger in der rot-roten Koalition und bringt die Kulturstadträtin von Lichtenberg, Katrin Framke (Linke), in Bedrängnis.

Denn die GBM ist aus Sicht der Innenverwaltung „ein Zusammenschluss alter Stasi-Mitglieder“. Die Gesellschaft versuche, das DDR-Unrechtsregime zu rechtfertigen, sagen Kritiker wie die Stasi-Opferverbände. Deshalb hat die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus nun ihren Koalitionspartner Die Linke und das Bezirksamt aufgefordert, sich von der Bürgerrechtsgesellschaft zu distanzieren und ihr kein Podium mehr in Lichtenberg zu geben. Aber Stadträtin Framke stellt sich quer. „Den Stasi-Vorwurf kann ich nicht beurteilen“, sagt sie. Deshalb habe sie Innensenator Ehrhart Körting (SPD) am vergangenen Freitag erst einmal um eine Einschätzung der GBM gebeten.

Die SPD-Fraktion rügt das als „Ablenkungsmanöver“ und verweist auf einen Arbeitskreis einstiger Mitarbeiter des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR (MfS) in der Gesellschaft. Auf dessen Website wird der Schießbefehl an der Mauer bagatellisiert. Es habe sich um „keine Lizenz zum Töten“ gehandelt, heißt es. Die Spionagetätigkeit der DDR gilt dort als „Friedenskampf“. Dennoch erscheint die GBM nicht im Verfassungsschutzbericht. Man dürfe sie nicht verharmlosen, sagte gestern eine Sprecherin des Innensenators, das Ausmaß der Gefährdung erfordere aber „keine Beobachtung durch den Verfassungsschutz“. CS

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