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Berlin: STICHWORT

Mit dem Beschluss über den Landesentwicklungsplan Flughafenstandortentwicklung wollten die Landesregierungen von Berlin und Brandenburg ihre Entscheidungen für den Ausbau des Flughafens Schönefeld rechtlich absichern . Er begründet die Entscheidung für den Ausbau des Flughafens Schönefeld als bestgeeigneten Standort innerhalb des bestehenden Systems der drei Flughäfen in Tempelhof, Tegel und Schönefeld, wenn alle innerstädtischen Anlagen geschlossen werden.

Mit dem Beschluss über den Landesentwicklungsplan Flughafenstandortentwicklung wollten die Landesregierungen von Berlin und Brandenburg ihre Entscheidungen für den Ausbau des Flughafens Schönefeld rechtlich absichern .

Er begründet die Entscheidung für den Ausbau des Flughafens Schönefeld als bestgeeigneten Standort innerhalb des bestehenden Systems der drei Flughäfen in Tempelhof, Tegel und Schönefeld, wenn alle innerstädtischen Anlagen geschlossen werden.

Mit dem Landesentwicklungsplan werden die Flächen für den Ausbau des Flughafens und für die Zugangswege auf Schiene und Straße gesichert. Außerdem werden so Maßnahmen zur Umsiedlung von Bewohnern, zum Lärmschutz und zur Flächenaktivierung im Umfeld landesplanerisch vorbereitet.

PLANFESTSTELLUNGSVERFAHREN

In diesem gesetzlich vorgeschriebenen Verwaltungsverfahren können Betroffene Einsprüche und Stellungnahmen vorbringen. Dazu gehört auch ein Anhörungsverfahren, das für Schönefeld 2001 und 2002 stattgefunden hat. Die Planfeststellungsbehörde erlässt am Ende den Beschluss, gegen den in einer Instanz noch Klagen vor dem Bundesverwaltungsgericht möglich sind. kt

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