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Berlin: Strafe statt Straße

CSU-Generalsekretär Söder will Unter-14-Jährige nach 20 Uhr nicht mehr allein aus dem Haus lassen. Ein Modell für Berlin? Pro & Contra

„Das wäre eine Ungeheuerlichkeit, uns so zu maßregeln. Jugendliche würden sich schwer missachtet fühlen, unser Vertrauen in Politiker würde weiter sinken“, sagt Hannah, 13, aus Steglitz. „Total undemokratisch“, pflichtet Lene, 17, von der Schöneberger Sophie-Scholl-Gesamtschule bei. Schulkamerad Jacob, 18, ist überzeugt, dass „diejenigen, die rausgehen wollen, das natürlich auch trotz eines Ausgehverbots machen“.

Nein, der Vorschlag von CSU-Generalsekretär Markus Söder, Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren künftig nach 20 Uhr nur noch in Begleitung der Eltern aus dem Haus zu lassen, um die Jugendkriminalität einzudämmen, stößt bei der jugendlichen Zielgruppe nicht auf Begeisterung. Auch die Jugendexperten aller großen Parteien in Berlin lehnen den Vorstoß ab, ebenso viele Praktiker aus Bezirks- und Jugendämtern. In Brandenburg hingegen findet Söder Sympathisanten: CDU-Innenminister Jörg Schönbohm und Sven Petke, CDU-Innenexperte.

Denn so könne auch hierzulande greifen, was in einigen Großstädten der USA sowie in einem Stadtteil in Brüssel zum Schutz der Bevölkerung vor jugendlichen Delinquenten bereits praktiziert wird. Auch in einem Dutzend französischer Städte gilt seit 2001 im Sommer eine Ausgangssperre für Unter-13-Jährige. Wer nach 23 Uhr draußen ist, den bringt die Polizei nach Hause und erinnert die Eltern an ihre Aufsichtspflicht. Diese Regelung sollte auch für Deutschland geprüft werden, finden die brandenburgischen Christdemokraten. Denn auch hier nehme die Zahl von Rohheitsdelikten wie Körperverletzungen unter Jugendlichen zu. Wenn man das Jugendschutzgesetz verschärfe, würde Kriminalität, Drogenmissbrauch und Verwahrlosung entgegengewirkt, so die Überzeugung des CSU-Generalsekretärs. In Berliner Bezirken mit hoher Kriminalitätsrate befürworten Polizisten die Verschärfung. Sie sehen sonst keine rechtliche Handhabe, kindliche Streuner abends daheim abzuliefern. Die Lage ist schwierig: Mit 180 kriminellen Kindern unter 14 Jahren hat die Polizei derzeit ständig zu tun. Die Justiz hat eine spezielle Abteilung für jugendliche Intensivtäter eingerichtet, die jetzt auch schon auf diese Kinder achtet.

„Wenn man die Gewalt eindämmen möchte, müsste man Kinder aber nicht den abendlichen Ausgang verbieten, sondern eher den Besuch der Schule“, hält auch Winfried Roll, Leiter des für Prävention zuständigen Stabsbereichs im Landeskriminalamt, Befürwortern einer Ausgangssperre entgegen. Die meisten Vorfälle ereignen sich auf dem Schulweg, während der Freizeit am Nachmittag, so Roll. Gerd Mager, Leiter des Jugendamtes in Spandau, betont zudem, dass die meisten polizeibekannten Kinder nicht etwa wegen Gewaltdelikten auffallen, sondern weil sie „bei Mutproben oder dem entwicklungsbedingten Austesten von Grenzen übers Ziel herausschießen“.

Junge Leute werden immer schneller erwachsen. Die Bundesregierung hat darauf reagiert und das Jugendschutzgesetz zum 1. April 2003 liberalisiert. Auch Kinder dürfen jetzt in Discos und Clubs die Nächte durchmachen – sofern eine volljährige, erziehungsberechtigte Person sie begleitet. „Was Markus Söder vorschlägt, ist rückwärts gewandt“, findet Anke Otto (Bündnis 90/ Grüne), Jugendstadträtin in Steglitz-Zehlendorf. Kopfschütteln auch bei Gerd Mager: „Hanebüchener Populismus.“ Eine ganze Generation würde durch den Hausarrest „weitgehend entmündigt“. Kirchenkreise, Reitställe, Sportvereine würden verwaisen.

Ob Gegner oder Befürworter – eines ist beiden noch unklar: Wie man die Einhaltung eines solchen Gesetzes kontrollieren kann. 34 000 Kinder unter 14 Jahren leben in Berlin. Berlins Polizisten müssten künftig nach Beginn der Tagesschau jeden auf der Straße ansprechen, der jünger aussieht als 14.

Annette Kögel

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