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Parlamentarier Christoph Lauer

© dpa/picture alliance

Streit mit Christopher Lauer: Hat Staatssekretär Krömer das Parlament belogen?

Im Streit um einen missglückten Besuch in der Innenverwaltung geht Ex-Pirat Christopher Lauer nun rechtliche Schritte gegen Innenstaatssekretär Bernd Krömer. Er hat eine einstweilige Verfügung beantragt - Anlass ist die Antwort Krömers auf eine schriftliche Anfrage.

Christopher Lauer hat eine einstweilige Verfügung beantragt, die dem Innenstaatssekretär Bernd Krömer bestimmte Äußerungen untersagt. Begonnen hat der Streit im Februar bei einem Besuch Lauers in der Innenverwaltung. Er hat indes eine Vorgeschichte: Lauer und Krömer sind in vielen Stunden im Innenausschuss zu Intimfeinden geworden. Der Ex-Pirat, der der Piratenfraktion des Abgeordnetenhauses angehört, hat sich seit 2011 an Innensenator Frank Henkel und dessen Mann für Polizeiliches abgearbeitet. Lauer verhehlt nicht, dass er von beiden wenig hält. Und Krömer, der mit Lauers Anfragen viel Zeit verbringt, lässt im Ton seiner Antworten ahnen, dass er Lauers Erkenntnisinteressen für überspannt hält.

Lauer wurde der Zutritt zur Innenverwaltung verwehrt

Lauer hatte sich, um polizeiliche Videoaufnahmen von einem Einsatz in der Rigaer Straße anzusehen, am 19. Februar zu Henkels und Krömers Dienstsitz in der Klosterstraße begeben. Dass er die Polizeivideos sehen wollte, hatte er per Mail angekündigt, ebenso, wann er dies tun wollte. Er stützte sich auf eine erfolgreiche Klage beim Verfassungsgericht. Krömer antwortete ihm, sein Eintrittsbegehren sei „Eilsache“, doch werde die Bearbeitungszeit wohl zwei Wochen dauern. Lauer nahm das ausdrücklich nicht als Terminabsage, kündigte in Mails an die Büros von Henkel und Krömer sowie an die Sachbearbeiterin abermals seinen Besuch an – und kam bis zum Eingangsbereich der Innenverwaltung.

Dort wurde aus dem Besuch eine Polizeiangelegenheit. Lauer bemerkte im Gespräch mit der Pförtnerin zwei Zettel, aus denen hervorging, dass Lauer „keinen Termin“ habe und dass er „auf keinen Fall“ ins Gebäude gelassen werden solle. Die Pförtnerin alarmierte den Sicherheitsdienst, eine Streifenwagenbesatzung dokumentierte der Vorgang in einem Einsatzbericht. Krömer kommentierte die Angelegenheit mit den Worten, er habe Lauer „über den weiteren Verfahrensweg informiert“. Einseitig vorgegebene Termine seien „weder in der Verwaltung noch beim Zahnarzt üblich“. Auch als „offensichtlicher Polit-Clown“ müsse man sich an Regeln halten.

Nicht der Polit-Clown ärgert Lauer, wie er heute sagt, sondern dass Krömer „fragwürdige Methoden“ nutzte, um ihn zu diskreditieren. Krömer hatte nämlich in seiner Antwort auf eine 19 Punkte umfassende Anfrage Lauers vom 28. März zu dem Vorgang bestritten, dass es eine „Anweisung“ gab, den Abgeordneten nicht ins Haus zu lassen: „Ein solches Verfahren ist weder üblich noch wurde es hier angewendet“, schrieb Krömer.

Krömer will sich nicht äußern

Nun aber verfügt der Abgeordnete über Kopien des polizeilichen „Tätigkeitsberichts“ und von Fotos der beiden Zettel. Das alles zeigt aus Lauers Sicht, dass seine Angaben zutreffen, einige Antworten Krömers auf die Anfrage 17/18224 dagegen falsch sind.

Lauer hat Krömer deshalb aufgefordert, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Der Staatssekretär teilte Lauers Anwalt mit, er habe nicht die Absicht, sich „erneut öffentlich“ zu den Vorfällen zu äußern. Die „nochmalige intensive Überprüfung des Sachverhalts und Befragung der beteiligten Zeugen“ habe ergeben, „dass die von Ihnen monierten Passagen sämtlich der Wahrheit entsprechen“. Krömer bleibt also bei seiner Version.

Lauer dagegen wundert sich, dass Krömer offenbar den Bericht der alarmierten Polizisten nicht kannte, als er Lauers Anwalt antwortete. Er jedenfalls hat eine eidesstattliche Versicherung abgegeben, aus der hervorgeht, dass er bei seiner Darstellung bleibt: Besuch angekündigt, Zutritt verwehrt, Zettel bemerkt (die die Pförtnerin entfernt haben soll, als Lauer sie fotografieren wollte). Dem polizeilichen Tätigkeitsbericht ist dann zu entnehmen, dass ein Objektschützer Lauer aufgefordert habe, die Innenverwaltung zu verlassen, was dieser „ohne Weiteres“ getan habe.

Krömer ließ am Freitag mitteilen, er äußere sich zu dem Vorgang nicht. Womöglich muss er das vor einem Verwaltungsrichter tun.

In einer früheren Version dieses Artikels hieß es, Krömer habe bestritten, dass die Pförtnerin Objektschützer gerufen habe, um Lauer aus dem Eingang des Verwaltungsbaus führen zu lassen. In der Antwort auf Christopher Lauers schriftliche Anfrage heißt es jedoch zu der Frage, warum Lauer "unter Zuhilfenahme des polizeilichen Objektschutzes der Innenverwaltung verwiesen" worden sei: "Der Pförtnerdienst hat den Fragesteller bei seinem zweiten Besuch am 19. Februar 2016 daher gebeten, das Dienstgebäude zu verlassen und erst nach seiner ausdrücklichen Weigerung die Polizei informiert." Krömer hat also nicht bestritten, dass die Polizei informiert wurde. Wir bitten, den Fehler zu entschuldigen.

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