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Berlin: Streit um den Check beim Verfassungsschutz wegen Einbürgerungen

Das neue Staatsangehörigkeitsrecht entfacht in vielen Bezirken emotionsgeladene Debatten. Vor allem der Vorschlag des Innensenators Eckart Werthebach (CDU), zu jedem Einbürgerungswilligen eine Regelanfrage beim Verfassungsschutz zu stellen, ist strittig.

Das neue Staatsangehörigkeitsrecht entfacht in vielen Bezirken emotionsgeladene Debatten. Vor allem der Vorschlag des Innensenators Eckart Werthebach (CDU), zu jedem Einbürgerungswilligen eine Regelanfrage beim Verfassungsschutz zu stellen, ist strittig. "Dabei können die Bezirke nur auf diese Weise feststellen, ob ein Antragsteller eventuell verfassungsfeindlicher Gesinnung ist", sagt Isabell Kalbitzer von der Innenverwaltung. Da es noch keine für ganz Berlin geltende Regelung gibt, befragen 16 Bezirke - meist CDU-dominiert - den Verfassungsschutz. Sieben Bezirke halten eine solche Anfrage in den meisten Fällen für verzichtbar.

Brisant ist das Thema unterdessen in Bezirken, deren Bezirksverordnetenversammlungen sich in Patt-Situationen befinden. So hatte die CDU in der Charlottenburger BVV bei der Abstimmung zur Regelanfrage krankheitsbedingt eine Stimme mehr, weshalb der Antrag beschlossen wurde. Das Bezirksamt weigert sich aber, den Beschluss umzusetzen. "Wir halten diese Regelanfragen für diskriminierend", begründet die sozialdemokratische Bürgermeisterin Monika Wissel den Beschluss. Eine Nachfrage bei der Ausländerbehörde über eventuelle Auffälligkeiten der Antragsteller genüge völlig. "Wenn dort etwas vorliegt, fragen wir natürlich beim Verfassungsschutz nach", sagte Frau Wissel. Für den Charlottenburger CDU-Fraktionsvorsitzenden Klaus-Dieter Gröhler sind die Anfragen bei der Ausländerbehörde dagegen eine Farce. "Die haben doch keine Informationen über verfassungsfeindliche Tätigkeiten", sagte er. Zudem müsse das Bezirksamt dem Beschluss der BVV folgen. "Wenn jemand das höchste Gut bekommen will, was ein Staat zu vergeben hat, muss eine Regelanfrage gestattet sein", sagte der CDU-Mann.

Aber auch im CDU-dominierten Wilmersdorf waren einer entsprechenden Beschlussempfehlung heftige Diskussionen vorausgegangen. "Wir plädieren dafür, dass jeder Antragsteller ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen muss", sagte die SPD-Fraktionsvorsitzende Monica Schümer-Strucksberg aus Wilmersdorf. Erst wenn dies nicht einwandfrei sei, solle der Verfassungsschutz befragt werden.

In Wedding hält das Einbürgerungsamt an den Regelungen fest, die galten, bevor das neue Staatsangehörigkeitsrecht am 1. Januar in Kraft trat. "Antragsteller, die alle Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllen und somit Anspruch darauf haben, müssen lediglich die Loyalitätserklärung unterschreiben, bei den Ermessenseinbürgerungen fragen wir beim Verfassungsschutz nach", sagte Petra Mikoleit, Leiterin des Einbürgerungsamtes. Das Marzahner Einbürgerungsamt befragt unterdessen nur mit Zustimmung des Antragstellers den Verfassungsschutz. Wie man verfährt, wenn einer seine Zustimmung verweigert, konnte niemand sagen. Das sei noch nicht vorgekommen, hieß es nur.

Nach Ansicht der Ausländerbeauftragten Barbara John ist eine Regelanfrage nicht der richtige Weg. "Es wäre das falsche Signal, wenn man bei allen Antragstellern gleich verfahren würde", sagte sie. Ihrer Ansicht nach sollte man die Ergebnisse der anfragenden Bezirke mit den Resultaten der nicht fragenden Bezirke nach einiger Zeit vergleichen, um festzustellen, ob eine Anfrage wirklich andere Erkenntnisse bringt.

Silke Edler

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