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Streit um die Nachtflüge: Verkürzter Schlaf

Bei dem Streit um die Flugrouten prallen verschiedene Interessen aufeinander. Einen Kompromiss zu finden ist schwierig. Worum geht es? Wer ist betroffen? Was wollen die Parteien erreichen?

DER BEDARF

Für Flüge in der Nacht gebe es „einen elementaren Bedarf“, sagte der Experte Karl Friedrich Müller am Mittwochabend auf einer Veranstaltung der Industrie- und Handelskammer (IHK). Nur dann seien Interkontinentalflüge möglich, bei denen die Maschinen früh ankommen oder spät starten müssten. Auch Hin- und Rückflüge zu Drehkreuzen erforderten Flüge in der Nacht und am frühen Morgen.

DAS KONZEPT

Das Bundesverwaltungsgericht hat ein grundsätzliches Flugverbot zwischen 0 Uhr und 5 Uhr vorgegeben. Von 22 Uhr bis 0 Uhr sowie von 5 Uhr bis 6 Uhr darf geflogen werden; wobei ab 23.30 Uhr und bis 5.30 nicht planmäßig gestartet und gelandet werden darf. Zudem ist die Zahl der Flüge nach einer komplizierten Berechnung vorgegeben: Durchschnittlich soll es 77 geben; in Spitzenzeiten 103.

DIE REAKTIONEN

Das Konzept sei ein Kompromiss, der dazu führe, dass die Zahl der maximal möglichen Nachtflüge bereits 2023 erreicht werde, kritisiert Flughafenchef Rainer Schwarz. Dann sei kein Wachstum mehr möglich. Anwohner fordern dagegen ein generelles Flugverbot zwischen 22 Uhr und 6 Uhr, um in Ruhe schlafen zu können. Dafür demonstrierten vor der IHK am Mittwoch gut 60 Menschen.

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