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Berlin: Strengere Auflagen für die neuen Gebiete in den Ostbezirken

In den Bezirken wird Kritik an der neuen Wasserschutzgebietsverordnung des Senats laut. In dem jetzt vorgelegten Papier sind beispielsweise vier komplette Ortsteile - die Altstadt Köpenick, Wilhelmshagen, Müggelheim und Neu-Venedig - nicht mehr enthalten.

In den Bezirken wird Kritik an der neuen Wasserschutzgebietsverordnung des Senats laut. In dem jetzt vorgelegten Papier sind beispielsweise vier komplette Ortsteile - die Altstadt Köpenick, Wilhelmshagen, Müggelheim und Neu-Venedig - nicht mehr enthalten. Köpenicks Umweltamtsleiter Manfred Marz rechnet deshalb "mit einem erheblichen Bauboom" in diesen sensiblen Gebieten. Er befürchtet, dass sich dort künftig auch Gewerbe ansiedeln könnte, das mit grundwassergefährdenden Stoffen arbeitet. Köpenicker Umweltschützer werfen zudem Senator Peter Strieder (SPD) vor, er habe sich mit den neuen Regelungen total der Baulobby gebeugt.

Doch Peter Schirmer, Abteilungsleiter der Senatsumweltverwaltung verteidigt die Festlegung der Trinkwasserschutzzonen für die Wasserwerke Friedrichshagen, Buch und Johannisthal / Altglienicke. "Jetzt gilt auch für diese Bereiche bundesdeutsches Recht", begründet er die Überarbeitung. So habe man das bislang im Ostteil der Stadt bestehende Trinkwasserschutzgebiet im Pankower Ortsteil Buch sowie die Schutzzone im Südosten der Stadt von insgesamt 190 Quadratkilometern um rund 17 Quadratkilometer verringert. Herausgekommen sei ein kleinerer Schutzbereich mit strengeren Auflagen, sagte Schirmer. Zudem gebe es nun verstärkte Kontrollen.

Grundlage für die Erarbeitung der neuen Verordnung war ein Gutachten, bei dem Experten die sogenannte Fließgeschwindigkeit des Grundwassers in den schützenswerten Gebieten untersuchten. Die neuen Zonen seien demzufolge so festgelegt worden, dass im Falle einer Verschmutzung mit wassergefährdenden Stoffen noch genügend Zeit bleibe, Abwehrmaßnahmen zum Schutz der Brunnen einzuleiten, sagt der Experte von der Senatsbehörde.

Die Zone 1 liegt also direkt an den Brunnen um den Müggelsee, an der Dahme, am Seddinsee und am Gosener Kanal. In diesem zehn Meter breiten Streifen darf sich niemand aufhalten. 100 Meter von den Brunnengalerien entfernt endet die Schutzzone 2. Dort ist alles verboten, was mit der dauerhaften Anwesenheit von Menschen und Tieren verbunden sind. In der dritten Zone, die bis zur Grenze des Gebietes reicht, dürfen weder Campingplätze noch Kleingärten erweitert werden, Wohnhäuser müssen an die Kanalisation angeschlossen sein. Umweltamtsleiter Marz bleibt dennoch skeptisch. Seiner Auffassung nach könnten nun verstärkt Parkplätze auf unbefestigten Waldwegen entstehen.

bey

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