zum Hauptinhalt

Berlin: Strieder will grünen BND

Bausenator pocht auf die Renaturierung der Panke auf dem künftigen Gelände des Bundesnachrichtendienstes

Von Sabine Beikler

„Kann man mir bei meinem Image ernsthaft zutrauen, dass ich ein bloßer Befehlsempfänger bin?“ Berlins Stadtentwicklungssenator Peter Strieder (SPD) ist entrüstet: Wenn es um die geplante Ansiedlung des Bundesnachrichtendienstes (BND) in Mitte geht, lässt sich Strieder nicht die Butter vom Brot nehmen. Er verteidigt die Ansiedlung der Bundesbehörde auf dem Gelände des ehemaligen Stadions der Weltjugend an der Chausseestraße. 4000 bis 5000 Arbeitsplätze in einer toten Gegend – „Das ist die Chance für die Innenstadtentwicklung“, sagt Strieder. Aber kann sich die Senatsbauverwaltung gegenüber dem Bund behaupten, wenn es um die Planungen für das Gelände geht? „Die Berliner Planungsbehörden können sich durchsetzen“, betont Strieder. Wirklich?

Unter Federführung der Senatsbauverwaltung soll ein städtebaulicher Wettbewerb darüber entscheiden, wie das alte Stadion-Gelände gestaltet wird. Die Vorgabe wird wie berichtet lediglich sein, dass transparent gebaut wird, möglichst mit einer Parkanlage. Strieder will außerdem an der Renaturierung der Panke festhalten und am Stil der Gründerzeitbauten in der Umgebung. Der Senator kann sich eine Blockrandbebauung vorstellen, und auch die historische Traufhöhe von 22 Metern soll eingehalten werden.

Während des städtebaulichen Wettbewerbs kann ein Bebauungsplan aufgestellt werden, an dem sich alle Bürger und Träger öffentlicher Belange beteiligen können. Dieser Plan muss vom Berliner Abgeordnetenhaus genehmigt werden. Erst dann darf gebaut werden. Ab dieser Stufe ist das Bundesamt für Bauwesen verantwortlich.

Was passiert aber, wenn zum Beispiel der Senat öffentliche Wege durch das Gelände will – und der BND dies ablehnt? Dann wird sich der Gemeinsame Ausschuss zwischen Bund und Berlin damit befassen. Er kommt nur bei besonderen Projekten wie zum Beispiel der Regierungsumzug 1999 zusammen. Sollte dort keine Einigung erzielt werden, könnte der Bund rein theoretisch alle Belange an sich ziehen.

Nach Auskunft von Hilmar von Lojewski, Abteilungsleiter in der Senatsbauverwaltung, sieht das Baugesetz Sonderregelungen für Berlin vor: Den Erfordernissen der Verfassungsorgane des Bundes muss besonders Rechnung getragen werden. Im Absatz 3 des Paragrafen 247 steht: Kommt es zu keiner Übereinstimmung, können die Verfassungsorgane des Bundes ihre Erfordernisse eigenständig feststellen; sie haben dabei eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu berücksichtigen. Bisher hat der Bund davon aber noch keinen Gebrauch gemacht.

Und es gibt für Vorhaben des Bundes und der Länder noch eine weitere Sonderregelung: Laut Paragraf 67, Berliner Bauordnung, bedürfen diese Projekte keiner Baugenehmigung und keiner Prüfung der bautechnischen Ausführungen. Dafür trägt der Bauherr die Verantwortung – und der ist im Fall des BND das Bundesamt für Bauwesen.

Der BND verweist darauf, dass zunächst der Bedarf (Büros, Mitarbeiter) ermittelt wird. Und über den geplanten „sensiblen“ Bereich ist nur so viel bekannt: Es wird ihn geben. Wie der geschützt wird, ist nicht bekannt. Eine „Lex BND“ gebe es nicht, heißt es aus BND-Kreisen. Man werde sich an das Baugesetz und die Senatsbauverwaltung halten.

Einen Koalitionsstreit wird die BND-Ansiedlung wohl nicht hervorrufen. Im Senat sei darüber nicht gesprochen worden, sagte Innensenator Ehrhart Körting (SPD). „Und ich glaube nicht, dass wir darüber sprechen müssen.“ Das sieht PDS-Landes- und Fraktionschef Stefan Liebich ganz anders. Es gebe sehr wohl „Gesprächsbedarf“. Wie berichtet ist die PDS über Strieders „Alleingang“ verärgert und möchte andere Standorte prüfen lassen. Über diese Kritik setzt sich Strieder nonchalant hinweg: Schließlich sei er für das Ressort Stadtentwicklung gewählt worden – „und damit bin ich auch verantwortlich.“

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false