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Berlin: Strieder wird zum Präzedenzfall

Erstmals steht Immunität eines Präsidenten-Wahlmanns zur Debatte

Kommende Woche werden die Abgeordneten des Bundestages juristisches Neuland betreten. Ursache ist die TempodromAffäre, wegen der seit Wochen gegen Berlins Stadtentwicklungssenator und SPD-Chef Peter Strieder wegen des Verdachts der Untreue und der Vorteilsannahme ermittelt wird. Jetzt sollen die Abgeordneten im Reichstag darüber bestimmen, wie die Ermittlungen weitergehen. Die Staatsanwaltschaft hat die Parlamentarier gebeten, die Immunität Strieders aufzuheben, die er als Mitglied der Bundesversammlung – die den Bundespräsidenten wählt – genießt. In das Gremium hatte das Abgeordnetenhaus Strieder entsandt. Solange seine Immunität gilt, müssen die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft ruhen.

Der Fall ist juristisch wie politisch kurios, denn Strieder gehört dem Bundestag ja gar nicht an. Trotzdem hat die Staatsanwaltschaft das Parlament angerufen, da die Bundesversammlung – also das eigentlich zuständige Gremium – nur einmal zusammenkommt, und zwar am 23. Mai, wenn der Nachfolger von Johannes Rau gewählt wird. Der Präzedenzfall macht auch gestandene Staatsrechtler ratlos. Daher will der Bundestag jetzt klären, ob er überhaupt zuständig ist. Am Donnerstag tagt der Geschäftsordnungsausschuss, der diese Frage klären kann. Am Freitag könnten dann die Abgeordneten im Plenum entscheiden. Vielleicht kommen die aber auch zu dem Ergebnis, dass nur die Bundesversammlung selbst entscheiden kann. Dann müssten die Ermittlungen gegen Strieder bis zum 23. Mai ruhen.

Die CDU forderte derweil die Einsetzung eines externen Revisors bei der SPD. Nachdem gestern, wie berichtet, weitere eventuell nicht rechtmäßige Zahlungen zugunsten der SPD im Wahlkampf 2001 bekannt geworden waren, forderte die CDU, die Wahlkampffinanzierung der SPD solle „von einem neutralen Prüfer durchleuchtet“ werden. lvt

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