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Berlin: Strieders Immunität ist aufgehoben

Bundestags-Beschluss bezieht sich auf die Bundesversammlung

Der Bundestag hat gestern wie erwartet die Immunität des SPDLandeschefs Peter Strieder als Mitglied der Bundesversammlung aufgehoben. Die staatsanwaltlichen Ermittlungen in Sachen Tempodrom können damit fortgesetzt werden. Dies dürfe „in keinem Fall als Vorverurteilung gewertet werden“, sagte der Sprecher des Immunitätsausschusses, Jörg van Essen (FDP). Die Genehmigung zur Fortsetzung des Ermittlungsverfahrens gegen Strieder sei „keine Feststellung von Recht oder Unrecht, Schuld oder Unschuld“.

Die Berliner SPD begrüßte die Entscheidung des Bundestages. Die gegen Strieder erhobenen Vorwürfe der Untreue im Zusammenhang mit der Tempodrom-Finanzierung müssten so schnell wie möglich aufgeklärt werden. „Wir sind sicher, dass die Ermittlungen zu keinen belastenden Ergebnissen führen und schnell eingestellt werden“, sagte der SPD-Landesgeschäftsführer Ralf Wieland. Diese Einschätzung wird grundsätzlich auch vom Koalitionspartner PDS geteilt. Die Staatsanwaltschaft ließ bisher aber offen, wie lange sie noch ermitteln will.

Die Grünen warfen der SPD gestern vor, sie hätte Strieder „nie und nimmer“ für die Bundesversammlung zur Wahl des Bundespräsidenten nominieren dürfen. Der SPD-Landesvorsitzende müsse auf sein Mandat verzichten. Am 4. März hatte das Abgeordnetenhaus 24 Mitglieder für die Bundesversammlung – einstimmig bei drei Enthaltungen – gewählt. Dazu gehörte auch Strieder. Die SPD habe damit ihrem Parteichef nur den Rücken stärken wollen, ärgerten sich damals schon die Grünen. Es wäre besser gewesen, Justizsenatorin Karin Schubert oder den Parlamentspräsidenten Walter Momper zu entsenden.

Stadtentwicklungssenator Strieder selbst äußerte sich bisher nicht zu dem Vorgang. Er ist wegen einer internationalen Städtekonferenz dienstlich in Mexiko. Mit seinem Beschluss zur Aufhebung der Immunität hat das Bundesparlament verfassungsrechtliches Neuland betreten. In der deutschen Nachkriegsgeschichte war es das erste Mal, dass die Immunität eines Mitglieds der Bundesversammlung, die am 23. Mai einen neuen Bundespräsidenten wählt, aufgehoben wurde. Nach eingehendem Studium der einschlägigen Grundgesetz-Kommentare und einer längeren Diskussion im Immunitätsausschuss erklärte sich der Bundestag für die Aufhebung der Immunität zuständig. za

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