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Berlin: Ströbele-Anschlag: Noch keine Anklage

Prozess gegen bekannten Rechtsradikalen verzögert sich

Acht Monate sind seit dem Anschlag auf den GrünenBundestagsabgeordneten Christian Ströbele vergangen, ein Prozesstermin steht noch immer nicht fest. „Der Angeklagte war lange nicht verhandlungsfähig“, sagt Justizsprecher Björn Retzlaff. Der mutmaßliche Attentäter Bendix W. habe nach dem Anschlag einen Unfall erlitten und musste mehrfach operiert werden.

Die Staatsanwälte hätten Bendix W. am liebsten vor dem Landgericht angeklagt, wo in der Regel nur Angeklagte stehen, die eine Strafe von über vier Jahren zu erwarten haben. Was im Fall von Bendix W. nicht zu erwarten ist. Der 35-jährige mutmaßliche Täter hatte Ströbele zwei Tage vor der Bundestagswahl beim Verteilen von Handzetteln von hinten mit einer Stahlrute auf den Kopf geschlagen und den Politiker als „Hurensau“ beschimpft. Ströbele erlitt eine Gehirnverletzung. Bendix W. gilt in der rechtsextremistischen Szene als Waffen- und Sprengstoffexperte. Er ist einschlägig vorbestraft.

Die Ankläger begründeten ihren Antrag am Landgericht mit der „besonderen Bedeutung“ des Falles – was die Richter allerdings verneinten. Dass der Fall jetzt vorm Amtsgericht verhandelt wird (Straferwartung zwei bis vier Jahre), findet Jurist Ströbele nicht weiter aufregend. „Darüber, dass der Mann umgehend freigelassen wurde, kann man allerdings unterschiedlicher Auffassung sein“, sagt Ströbele. Als Bendix W. gefasst wurde, lief gerade eine Bewährung. Weil er einen Arbeitsplatz und einen festen Wohnsitz vorweisen konnte, ließ ihn der Richter gehen. kf

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